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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Leistungsverweigerungsrecht
Beitrag von Nachricht
Rubster
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.06.2005
IP: Logged
icon Leistungsverweigerungsrecht

Ich bin Tragwerksplaner. Wann kann ich von einem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Rechungen nicht bezahlt werden? Ich habe i.d.R. Pauschalverträge, stelle meine Rechnungen auch entsprechend (nicht prüffähig). -Wie mache ich aus einem PauschVertrag eine Prüffähige Rechnung? Gibt es Formulare für Tragwerksplaner?

22.06.2005 at 10:57 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon honorare und zusatzleistungen

Da wäre ich vorsichtig mit Arbeitsverweigerung. Ich habe 1995 eine Prozess verloren. Ich hatte damals wegen der Erhöhung des Aufwandes für die Phase 8 § 15 auch die Arbeit verweigert und wollte zumindest eine Honoraranpassung; das Gericht hat meine Klage negativ beschieden, weil die HOAI dem Werkvertragsrecht unterliegt und das Honorar erst mit der vollständigen Erfüllung geschuldet wird. Aber es kann ja sein, irgendjemand hier kann Dir da helfen.

23.06.2005 at 09:23 Uhr
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Rubster
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.06.2005
IP: Logged
icon Re: Leistungsverweigerungsrecht

Wenn eine Leistung abgeschlossen ist kann man nach 30 Werktagen weitere Leistungen verweigern, wenn die alten Rechnungen nicht bezahlt wurden. Diese Rechnungen müssen "prüfbar" sein. Das sind Rechungen auf denen "pauschal vereinbart + Mwst" aber nicht (Wie man auch hier im Forum nachlesen kann). Die Frage lautet also präziser: Kann man nach 30 Tagen auch verwiegern, wenn man "Pauschrechnungen" legte, denn es gibt ja wohl Gerichtsurteile (auch hier im Forum zu finden) nach welchen Pauschalrechungen gültig sind.

23.06.2005 at 10:10 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Leistungsverweigerungsrecht
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