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emeraldfish
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.06.2005
IP: Logged
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Honorar
Wann und wie kann das Honorar des Archiekten unter den Richtlinien der HOAI liegen ?
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27.06.2005 at 07:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar
Die HOAI ist keine Richtlinie, sondern eine Verordnung mit Gesetzescharakter. Sie gilt wie die Straßenverkehrsordnung und kann nicht willkürlich ausgelegt werden. (Soweit die Theorie - die Praxis sieht leider zu oft anders aus.)
In § 4 (2) steht: "Die in dieser Verordnung festgesetzten Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden."
In einer Anmerkung zur amtlichen Begründung heisst es: " Der Ausschuß geht davon aus, daß als Ausnahmegründe für ein Unterschreiten der Mindesthonorare nur Verwandschaft und außergewöhnlich geringer Aufwand in Frage kommen. Bei Bauaufgaben sozialer oder kirchlicher Einrichtungen soll nach Auffassung des Ausschusses der Mindestsatz nicht unterschritten werden können."
Alles klar?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.08.2005 at 21:52 Uhr |
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jensjensen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.08.2005
IP: Logged
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Re: Honorar
Mein Vorredner hat vom Grundsatz her Recht. Es gibt inzwischen jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die auch gerichtlich anerkannt wurden. Ich empfehle hierzu folgenden Beitrag:
www.baunetz.de/db/recht/artikel.php?urteil_id=245
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11.08.2005 at 13:58 Uhr |
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