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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Pauschalierung von Leistungsphasen
Beitrag von Nachricht
MARTIN
Level: Jr. Member
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Pauschalierung von Leistungsphasen

Hallo,

ich bin gerade dabei, ein altes EFH umzubauen (stehe noch am Anfang). Da die komplette Installation und Elektrik erneuert werden muß sowie der Einbau eines zweiten Bades vorgesehen ist und ich bisher nicht in der Nähe des Umbauobjektes wohne , hat mir die finanzierende Bank nahegelegt, einen zuverlässigen Architekten einzuschalten. Jetzt habe ich einen Architekten gefunden, der mir seriös erscheint, dieser hat die Kosten auf ca. 100.000 € veranschlagt.

Nun meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, die einzelnen Leistungsphasen gemäß dieser Kostenschätzung zu pauschalieren? Ich habe Angst, daß die Kosten davonrennen könnten, wenn ich mich nicht vor Ort über die erforderlichen "Mehrkosten" informieren kann. Der Architekt würde dieser Vorgehensweise zustimmen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein entsprechender Vertrag rechtsgültig wäre, oder ob ich trotz anderslautender schriftlicher Vereinbarung im Fall einer Klage nur an die HOAI gebunden wäre und ggfs. nachzahlen müßte.

Ich weiß, ich sehe die Angelegenheit vorab mal ganz schwarz, aber ich möchte ganz gerne jetzt schon wissen, wie die Angelegenheit rechtlich aussieht.

Falls mir jemand eine Antwort geben kann, wäre ich sehr dankbar.

Martin

20.07.2005 at 16:03 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Honorarpauschale

Ein Lob an Sie; einen Fachmann einzuschalten, wenn man selber keine Zeit hat und nicht vor Ort wohnt, ist das Vernünftigste, was Sie tun können.
Insofern ist ja Ihre Angst, die Kosten könnten Ihnen davonrennen, schon erst mal nur noch halb so begründet. Nun kommt es darauf an, was der Architekt in Ihrem Auftrag machen soll. Ich nehme mal an, er hat die Überwachung und Koordinierung ( vgl. § 15 Leistungsphase "8" ) die mit 31 % Honoraranteil in Ansatz gebracht werden kann; da Ihnen die Baukosten bekannt sind, können Sie hier auf der HP das ungefähre Gesamthonorar ermitteln; nehmen Sie die Zone II Mitte und rechnen Sie mit einem Umbauzuschlag auf das Honorar von 20 % und noch 5 % Nebenkosten dazu, haben Sie einen Anhaltswert und können die angebotene Pauschale vergleichen.
Bezüglich der Kostenkontrolle rate ich Ihnen, im Vertrag keine Vollmacht zur Auftragserteilung für Nachtragsaufträge zu erteilen, oder -wenn schon denn schon- diese auf eine Summe von vielleicht 500,00 € brutto pro Gewerk zu begrenzen. Somit sollten Sie eigentlich ohne Blessuren zu einem sanierten Häuschen kommen.
Viel Glück
Dipl.-Ing. Corinna Zeh
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

22.07.2005 at 15:23 Uhr
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MARTIN
Level: Jr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 27.06.2007
IP: Logged
icon Re: Pauschalierung von Leistungsphasen

Sehr geehrte Frau Zeh,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich beabsichtige, dem Architekten die Leistungsphasen 1 - 9 zu übertragen. Insgesamt handelt es sich dabei ja um einen nicht unerheblichen Betrag und meine Sorge vorab ist, daß der Architekt an zusätzlichen Baukosten mitverdient. Daher auch meine Idee zur Pauschalierung der Kosten. Mal sehen, wie das nächste Gespräch mit dem Architekten verläuft.

Martin

26.07.2005 at 08:02 Uhr
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jensjensen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.08.2005
IP: Logged
icon Re: Pauschalierung von Leistungsphasen

Wichtig für die Rechtssicherheit, wäre die Anstellung einer Vergleichsrechnung wie sie meine Vorrednerin empfiehlt. Der ermittelte Wert sollte die Grundlage für den zu vereinbarenden Pauschalbetrag sein. Die anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung sollten zudem als "Baukostenobergrenze" vereinbart werden. Eine solche Konstellation wurde schon einmal vom BGH als zulässig anerkannt. Nach BGH Urteil vom 23.01.2003 u. 13.02.2003 führt die Haftung des Architekten zu einer Begrenzung der anrechenbaren Kosten (unabhängig von den tatsächlichen Kosten) auf die vereinbarte Baukostenobergrenze und damit zu einer Begrenzung seines Honorares.

11.08.2005 at 14:45 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: Pauschalierung von Leistungsphasen

Hallo zusammen!

hier wird ein alltägliches und doch hochinteressantes Thema diskutiert - doch worum geht es denn wirklich?

Martin - haben Sie nur Angst die Kosten könnten davon laufen, oder haben Sie Angst das Sie für etwas bezahlt haben, was Sie hinterher "nicht mehr sehen"?

Dies ist eine leider sehr verbreitete Denkweise die oft genug zu Einsparungen am falschen Ende führen, mit oft desaströsen Folgen technischer und finanzieller Art für den Bauherrn.

Sie sind im gerade im Begriff 100.000,00 Euro auszugeben und haben wahrscheinlich vorher für den Erwerb nochmal soviel invenstiert.
Machen Sie das alle drei Monate oder zum ersten (und wahrscheinlich letzten) Mal in Ihrem Leben?

Bevor Sie nun versuchen dieses eine Mal ein- oder zweitausend EUR zu "sparen" (das sind um 10% des Gesamthonorars LP1-9) sollten Sie überlegen warum Sie den Architekten brauchen.

Können Sie es sich locker leisten von möglicherweise windigen Handwerkern so richtig dicke Fehler einbauen zu lassen, die in ein paar Jahren diverse Tausender für die Behebung auch von Folgeschäden kosten?

Ich denke Sie gehören eher zu der Gruppe (90% aller Deutschen) "Zu arm um billig zu bauen".

Der Architekt sitzt auf "Ihrer Seite" des Tisches und ist nur Ihnen verpflichtet. Es stellt sich also die Frage:
"Haben Sie Vertrauen zu dem von Ihnen gewählten Architekten?" Stellen Sie sich selbst folgende Fragen:

1. Beantwortet er jede Ihrer Fragen rückhaltlos, erschöpfend und verständlich?

2. Wie sehen Referenzobjekte nach 6 - 10 Jahren heute aus?

3. Haben Sie den Eindruck der Architekt kümmert sich wirklich um Ihr (wenn auch kleines) Vorhaben?

Wenn Sie alle Fragen für sich zufriedenstellend beantworten können, steht einer Erfolgreichen und vor allem vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts im Wege. (ein NEIN in Frage 1. heißt Vorsicht oder Finger weg!)

Doch spielen auch Sie mit offenen Karten und tragen Sie Ihre Bedenken mit klaren Worten vor. Seriöse Kollegen scheuen sich nicht, auch dieses Thema zu diskutieren.

Zu den rechtlichen Aspekten stimme ich meinen Vorrednern zu. Eine Vollmacht für Auftragserteilung würde ich vom Bauherrn nicht annehmen, der Architekt ist Sachwalter des Bauherrn - nicht Vormund.

12.08.2005 at 07:33 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Pauschalierung von Leistungsphasen
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