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Gerhart76
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.07.2005
IP: Logged
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überhöhte Honorarrechnung
Hallo zusammen,
Ich habe einen Architekten beauftragt (mündlich, ohne Preise und Leistungen zu vereinbaren) einen Entwurf für eine Unbaumassnahme an meinem Haus zu entwerfen (Dachhochheben; Giebel, anbau einer Garage, zweiter Aufgang ins OG).
Den Entwurf (der mir jetzt nicht einmal gefallen hat, und einige Details aus unserem Vorgespräch nicht berücksichtigt wurden) habe ich bekommen mit einer Rechnung in Höhe von 1280,- EUR. Das Erscheint mir jetzt erheblich zuviel zu sein, wohlbemerkt für einen "Entwurf".
Der Architekt hat 18 Stunden zu je 60, EUR (Netto) berechnet.
Mir kommt jetzt diese Rechnung erheblich übertrieben vor, kann denn das sein? Könnt Ihr mir hier da Erfahrungswerte geben?
Vielen Dank für euere Hilfe und Unterstützung.
schönen Tag noch
Gerhart
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26.07.2005 at 06:11 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: überhöhte Honorarrechnung
Wenn die anrechenbaren Kosten so um die 95.000,- Euro (ohne Umbauzuschlag) bzw. 80.000,- Euro (mit Umbauzuschlag) liegen, ist das im Rahmen der Mindestsätze der HOAI. Dann soll der Kollege aber bitte auch eine prüffähige Rechnung und keine Stundenaufstellung vorlegen.
Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ist hier eigentlich nicht gerechtfertigt. Eine Kostenschätzung, auf die sich die Abrechnung beziehen müsste, sollte ja wohl Bestand der Ihnen vorgelegten Unterlagen sein.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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26.07.2005 at 09:56 Uhr |
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Gerhart76
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.07.2005
IP: Logged
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Re: überhöhte Honorarrechnung
Danke für die Antwort. Eine Kostenschätzung habe ich nicht mal bekommen (aber ja auch nicht angefordert). Ich habe lediglich einen Plan bekommen der die grundsätzlichen Dinge Aufzeigt.
Meine persönliche Vorstellung der Umbaukosten würden 1000.000,-EUR betragen, ist aber von mir als nicht Fachmann einfach mal salopp zusammenaddiert.
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27.07.2005 at 10:10 Uhr |
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