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tiger55
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.08.2005
IP: Logged
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Haftung für Planungsfehler ggf. nicht möglich nach Pauschalvertrag
Wenn ich mit einem Architekten einen Pauschalvertrag vereinbare, basierend auf der Schätzung der Bausumme.
Dabei unterschreitet mann die Mindestsätze der HOAI. Kann dann im Streitfall mit dem Architekten wegen eines Planungsfehlers dieser sich zurück ziehen und sagen er wäre nicht haftbar, weil man keinen gültigen HOAI Vertrag hätte- sondern ein Pauschalvertrag ? Wäre das dann ein Art "Hintertür" für den Architekten ?
Gruss, Tiger55
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01.08.2005 at 20:57 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Haftung für Planungsfehler ggf. nicht möglich nach Pauschalvertrag
1. Eine Unterschreitung der Mindestsätze ist nicht zulässig, das wissen Sie?!
2. Wenn SIe eine Unterschreitung der Mindestsätze vereinbaren und diesbezüglich fachkundig sind (soweit sind Sie es, Ihre Frage beweist es), ist eine entsprechende Vereinbarung unzuläsig; der Planer kann nach Mindestsätzen abrechnen.
3. Nur wenn Sie nicht fachkundig wären, dürften Sie nach der Rechtsprechung darauf vertrauen, dass das Ihnen vom Planer genannte (nach HOAI zu niedrige) Honorar für Sie Gültigkeit hat, dafür ist der Planer der Fachmann und Sie sind der Laie (so die Urteilsbegründung im Prinzip).
4. Davon völlig losgelöst ist die Frage der Planungshaftung. Die HOAI ist eine Honorarordnung und keine Leistungs- oder Haftungsordnung. Der Planer haftet für sein Tun in jedem Fall.
5. Die HOAI regelt also nur das Honorar,. das im Regelfall zu zahlen ist. Sie gilt unabhängig von einer Vereinbarung (wie die Straßenverkehrsordnung, die können Sie und Ihr Unfallgegener auch nicht per Vereinbarung ausschließen) und zwar für die LEISTUNGEN der Architekten und Ingenieure. Sie ist also nicht an eine Berufsausbildung gebunden. Wenn also ein Pfarrer eine prüffähige statische Berechnung aufstellt (hat mir mein Statikprofessor mal erzählt, die bekam er als Prüfingenieur auf den Tisch), kann auch dieser nach der HOAI sein Honorar abrechnen (mal abgesehen von seinen arbeitsrechtlichen Regelungen).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.08.2005 at 22:45 Uhr |
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user
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Haftung für Planungsfehler ggf. nicht möglich nach Pauschalvertrag
suuuper,
hier unterschreitet wieder einer die hoai !!!!!
aufgrund solcher ..... haben wir heutzutage probleme ein vernünftiges honorar nach hoai zu bekommen.
warum halten sich ärtze und rechtsanwälte an ihre gebührenordnungen und manche architekten oder ingenieure nicht?
wir machen uns auf diesem weg selbst kaputt!!!!
vor kurzem erfuhr ich von einem bauträger, daß er eine bauleitung (schlüsselfertig) für 2000 euro vergab, obwohl nach hoai ca. 8500 euro fällig gewesen wären.
bravo...nur weiter so....
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04.08.2005 at 11:48 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Haftung für Planungsfehler ggf. nicht möglich nach Pauschalvertrag
Schade, daß Sie sich in der Anonymität verstecken, Herr Kollege. Von Ihrer Sorte bräuchten wir wahrlich mehr, die sich so für den Erhalt der HOAI einsetzten. Also: Visier hochklappen und "erhobenen Hauptes in die Schlacht" ziehen, denn Sie haben nichts zu verlieren, und erst recht nicht Ihr Gesicht!!!!!
Gruß aus Berlin, wo es leider auch viel zu viele Schwarze Schafe gibt, die die HOAI mit AHOI verwechseln.....
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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04.08.2005 at 15:00 Uhr |
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