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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarechnung für Planungsleistungen
Beitrag von Nachricht
Wittl
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.10.2005
IP: Logged
icon Honorarechnung für Planungsleistungen

Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem zu einer Honorarechnung für Planungsleistungen, die ich jetzt (06.10.2005) bekommen habe.

Sachverhalt:
Im Oktober 2003 beauftragte ich eine Baufirma, ein EFH zu planen und zu erstellen. Da sich bereits im Vorfeld Probleme abzeichneten, habe ich den Vertrag mit der Baufirma innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen.

Der bereits erstellte Plan ging in die nächste Sitzung des Gemeinderates und wurde dort wegen mehreren Verstößen gegen den Bebauungsplan abgelehnt.

Nun nach 2 Jahren erhalte ich eine Rechnung der Baufirma über knapp 5.600 €.

Bin ich verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Wittl

12.10.2005 at 07:12 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: Honorarechnung für Planungsleistungen

Hallo!

Grundsätzlich ist es auch hier wichtig zu wissen, was genau in dem Vertrag steht. Erst dann ist eine fallspezifisch richtige Vorgehensweise nach anwaltlicher Beratung festzulegen.

Für mich stellt sich die Sache wie folgt dar:

1. Die Baufirma hatte laut Vertrag Planungsleitungen gemäß HOAI LPH 1-4 zu erbringen. (?) Sie schuldet demnach eine genehmigungsfähige Planung. Diese wurde nicht erbracht - Beleg: Verstöße gegen B-Plan / begründete Ablehnung der Gemeinde. Somit ist die Leistung mangelhaft, das Ergebnis unbrauchbar und somit nicht zu vergüten.

2. Die Firma wurde (aus wichtigem Grund ?) gekündigt - somit sind nach Kündigung erbrachte Leistungen nicht vergütungspflichtig.

Sie sollten jedoch dringend beachten, daß die weitgehende und erkennbare Verwendung eines durch die Baufirma erstellten Entwurfes bzw. der Bauvorlagen (Positionsstatik etc.) unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechtes bzw. die Abnahme der Planungsleitungen darstellen kann, dies kann u.U. zur Fälligkeit zumindest eines Teils der Forderung führen.

Sie sollten die Forderung (wenn tatsächlich ungerechtfertigt) schriftlich zurückweisen und in jedem Fall die Sachlage (Vertrag, Kündigung, Umstände) anwaltlich prüfen lassen.

Viel Glück!

13.10.2005 at 08:43 Uhr
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Wittl
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 12.10.2005
IP: Logged
icon Re: Honorarechnung für Planungsleistungen

Vielen Dank!

Ich habe bereits mit der Firma telefonischen Kontakt aufgenommen.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung. Werde aber ihre Argumente auf jeden Fall mit einbringen. Hört c´sich ja auch sehr plausibel an.

Nochmals vielen Dank. Ich werde über das Ergebnis informieren.

gruß

13.10.2005 at 08:50 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarechnung für Planungsleistungen
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