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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kein Architektenvertrag - Honorar zu hoch?
Beitrag von Nachricht
Ludger
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 26.10.2005
IP: Logged
icon Kein Architektenvertrag - Honorar zu hoch?

Guten Tag an alle,

wir benötigen Euren Experten-Rat und hoffen, dass wir in diesem Forum richtig sind.

Im Mai haben wir einen Architekten beauftragt unser gerade erworbenes Haus umzubauen. Seit Baubeginn drängen wir auf Ausarbeitung eines Architektenvertrages, den wir bis heute nach 80% der Bauzeit immer noch nicht vorliegen haben, da uns der Architekt dauernd hinhält. Erst wurde uns fast verwundert mitgeteilt, wenn wir denn unbedingt einen Vertrag haben wollten, könnten wir ja einen abschließen!!

Dann fehlten angeblich noch Angebote von Handwerkern und anderen Firmen, um einen Vertrag auszuarbeiten. Nun ist das eingetreten, was kommen mußte: die damals mündlich vom Architekten veranschlagte Bauzeit wurde deutlich und die Baukostenabschätzung erheblich (um 125%) überschritten.

Die aktuelle Honorarabschätzung des Architekten auf Basis der HOAI, die wir nach einigem Drängen endlich bekommen haben, ist in natürlich jetzt auch doppelt so hoch. Zumal dort Leistungen berechnet werden, die wir nicht beauftrag oder aber selbst ausgeführt haben. Woher "weiß" der Architekt ohne Vertrag zu welchen Dingen er beauftragt wurde und zu welchen nicht? Strittig ist also nach unserer Auffassung das Honorar des Architekten.

Wir wissen auch, dass man eigentlich so etwas nicht ohne schriftlichen Vertrag beginnt. Wir wollten aber schnellstmöglich mit den Umbauarbeiten starten und dann den Vertrag zeitnah einforden.

Was ist jetzt zu tun, gerade im Hinblick auf die Honorarabschätzung?


Vielen Dank im voraus.

Gruß, Ludger

26.10.2005 at 09:07 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon erste Einschätzung

Hallo Ludger,
Eine Rechtsberatung dürfen wir als Ingenieure oder Architekten nicht geben, deshalb wird es hier nur Hinweise geben.

Einen Auftrag habt ihr ja schon erteilt, das reicht ja auch in mündlicher Form. Was fehlt ist eine Honorarvereinbarung. Eigentlich für den Architekten eher ungünstig, da er dann nur die Mindestsätze der HOAI abrechnen kann. Auch gibt es ein paar Zuschlagsregelungen, die eine schriftliche Honorarvereinbarung erfordern.

Bauzeiten- und Baukostenabschätzungen sind bei Umbauten ein schwieriges Feld. Eine Abschätzung, ob der Planer hier gut, oder weniger gut geschätzt/geplant/gebauleitet/nachtragsverhandelt hat ist aus der Ferne auch kaum möglich.

Doppelte Baukosten führen nicht zu doppeltem Honorar, die Honorartafeln sind degressiv aufgebaut.

Etwas komplizierter ist es mit dem Thema ggf. nicht beauftragter Leistungen. Vom Grundsatz her gilt aber immer noch, dass man bei Erreichen eines Erfolges (d.h. wenn ein Werk abnahmereif entstanden ist) davon ausgehen kann, dass dann auch das Honorar für die bis dahin führenden Leistungsphasen fällig ist.

Was bei euren Ausführungen nicht erkennbar wird, ist ob ihr mit den fachlichen Leistungen des Architekten zufrieden seid. Meine erste Empfehlung wäre, dass ihr euch vom Architekten mal die einzelnen Bestandteile der Honorarberechnung erläutern lasst. Und vorher auch mal selbst die HOAI lesen und mit der Berechnung vergleichen, welche Bestandteile enthalten sind. Da gibt es natürlich ein paar Besonderheiten, die ggf. einen Baurechtler erforderlich machen.

Gruß aus Köln
Manfred Abt

____________________________
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Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

26.10.2005 at 16:31 Uhr
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