heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
|
Steuerliche Anrechenbarkeit von Handwerksleistungen
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass im Rahmen der Koalitionsgespräche darüber beraten wird, die steuerliche Anrechenbarkeit von Handwerkerleistungen zu erweitern. Bisher sind Leistungen nur dann ansatzfähig, wenn sie im fremdgenutzten Eigentum anfallen. Hieraus folgt, dass viele Privatpersonen notwendige Handwerkerleistungen "ohne Rechnung" ausführen lassen. Hierdurch sollen der Bauwirtschaft jährliche Verluste in 3-stelliger Milliardenhöhe entstehen.
Aber nicht nur dies folgt daraus, auch die Rechte des Auftraggebers werden durch die Leistungen der Schattenwirtschaft erheblich verletzt., steht mir als Auftragsgeber doch eine Gewährleistung für die erbrachten (und bezahlten) Leistungen gem. VOB oder BGB zu. Diesen Gewährleistungsanspruch kann ich jedoch nur dann geltend machen, wenn ich eine Rechnung für die erbrachten Leistungen vorweisen kann.
Eine weitere Frage drängt sich auf: Wenn ich als Handwerker eine Leitung erbringe, für welche ich nicht auch noch in 4 oder 5 Jahren gerade stehen muss, gebe ich mir die gleiche Mühe, wenn ich keine Rechnung schreiben muss bzw. soll? Von da her streift dieses Thema auch den Bereich der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes.
Ich selbst finde diesen Ansatz gar nicht schlecht, könnte er doch auch dazu führen, die Bauwirtschaft nachhaltig aus der Krise zu führen, indem insbesondere die Leistungen des Mittelstandes verstärkt nachgefragt würden.
Wie ist Ihre/Eure Meinung hierzu?
Gruss,
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
|