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gusher
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.11.2005
IP: Logged
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Baubegleitung???
Wie wird eine baubegleitende Tätigkeit abgerechnet
Der Bauherr möchte, dass ich als Beratende Ingenieuring die Bauausführung seines Generalunternehmers auf der Baustelle kontrolliere und so eine Art überwachende Bauleitung ausübe. Ich erbringe ja eigentlich nur zusätzliche Leistungen, da ja alle Leistungsphasen der HOAI eigentlich vom GU erbracht werden. Muß ich trotzdem nach HOAI abrechnen und wenn ja, nach welcher Leistungsphase.
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20.11.2005 at 11:11 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Baubegleitung???
quote: gusher wrote:
Der Bauherr möchte, dass ich als Beratende Ingenieurin die Bauausführung seines Generalunternehmers auf der Baustelle kontrolliere und so eine Art überwachende Bauleitung ausübe.
Für das Gelingen jedes (Bau)projektes benötigt man klare Regelungen zur Verantwortlichkeit. "so eine Art .." klingt nicht so, als ob den Beteiligten Ihre Aufgabe klar ist.
Entweder Sie machen Bauüberwachung für den Bauherrn, oder Sie machen Bauleitung für den Unternehmer oder Sie machen Baubetreuung/Baucontrolling für den Bauherrn oder Sie übernehmen Bauherrenaufgaben. Ich kann nur empfehlen: regeln Sie klar und eindeutig, was Ihre Kompetenzen sind, welche Aufgaben und welche Befugnisse Sie haben? Streben Sie einen Dienstleistungsvertrag oder einen Werkvertrag an?
quote: gusher wrote:
Ich erbringe ja eigentlich nur zusätzliche Leistungen, da ja alle Leistungsphasen der HOAI eigentlich vom GU erbracht werden.
Zwei mal das Wort eigentlich ist hier zweimal zuviel. Sollten die HOAI-Leistungen wirklich abgedeckt sein (würde mich aber wundern), so ist der Bedarf nach zusätzlichen Leistungen mir nicht klar. HOAI-Leistungen stellen einen Werkvertrag dar und versprechen ein abnahmefähiges Bauwerk.
quote: gusher wrote:
Muß ich trotzdem nach HOAI abrechnen und wenn ja, nach welcher Leistungsphase.
Diesmal ist die Antwort leicht:
- Wenn Sie in der HOAI geregelte Leistungen erbringen sollen, so müssen Sie die HOAI anwenden.
- Erbringen Sie Leistungen, die nicht in der HOAI geregelt sind, brauchen Sie die HOAI nicht anwenden, finden dort aber evtl. einen Ansatzpunkt für Ihre Honorargestaltung
Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln
____________________________
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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21.11.2005 at 17:27 Uhr |
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gusher
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.11.2005
IP: Logged
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Re: Re: Baubegleitung???
Vielen Dank für die Antworten. Leider ist dem Bauherrn noch nicht wirklich klar in welchen Umfang er zusätzlich betreut werden möchte. Ich versuche jetzt abzustecken was allegemein unter "Bauüberwachung" der Bauleitung angeboten wird und welchen Umfang die Haftung beträgt.
[Entweder Sie machen Bauüberwachung für den Bauherrn, oder Sie machen Bauleitung für den Unternehmer oder Sie machen Baubetreuung/Baucontrolling für den Bauherrn oder Sie übernehmen Bauherrenaufgaben. Ich kann nur empfehlen: regeln Sie klar und eindeutig, was Ihre Kompetenzen sind, welche Aufgaben und welche Befugnisse Sie haben?
Es soll eine Bauüberwachung für den Bauherrn sein und Übernahme der Bauherrenaufgaben.
Streben Sie einen Dienstleistungsvertrag oder einen Werkvertrag an?
Gerade das versuche ich im Moment zu klären. Darf ich diese Leistung als Dienstvertrag anbieten und wir ist es dann mit der Haftung? Ich finde auch nirgendwo Muster von Dienstverträgen
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Sollten die HOAI-Leistungen wirklich abgedeckt sein (würde mich aber wundern), so ist der Bedarf nach zusätzlichen Leistungen mir nicht klar. HOAI-Leistungen stellen einen Werkvertrag dar und versprechen ein abnahmefähiges Bauwerk.
Da der Bauherr das Haus über eine GU baut, sind alle Leistungen inklusive Bauleitung abgedeckt. Es soll ja eine zusätzliche Überwachung der Bauleitung angeboten werden.
Gehört das noch zur HOAI??
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22.11.2005 at 13:28 Uhr |
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