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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : pauschale Abschlagsrechnung?
Beitrag von Nachricht
lilo
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.08.2005
IP: Logged
icon pauschale Abschlagsrechnung?

Hallo Forum!

Wir sind kräftig am planen und haben jetzt die Entwürfe unterschrieben. (damit wohl eine Abnahme erteilt)

Der Architekt hat uns, nach mündlicher Absprache, eine pauschale Abschlagsrechnung gestellt die wir auch gern bezahlen. Ist erheblich weniger als für 1-3 im Vertrag steht.

Nun, rein interessehalber die Frage: Ist das grundsätzlich zulässig, oder machen wir da nen Fehler?
Ich weiß schon - prüfbare Rechnung und so, aber wird nicht sowieso jede Zahlung mit der dann prüfbaren Schlußrechnung verrechnet? Eine Überzahlung sehen wir jedenfalls nicht!

Wie sehen Sie das?

Danke für die Antwort und viele Grüße aus dem Schwabenländle

Lilo

03.12.2005 at 17:54 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Abschlagszahlungen gehen in Ordnung

Hallo Lilo,
Abschlagszahlungen sind für uns Planer lebensnotwendig und auch gesetzeskonform. Die Rechnung sollte natürlich klar als Abschlagsrechnung gekennzeichnet sein, also aconto, Abschlag, Teilzahlungsantrag sollte darauf auftauchen. Passen Sie nur bitte auf, dass das Ergebnis der Kostenberechnung mit Ihren Vorstellungen konform geht. Die Kostenberechnung gehört zum Entwurf und ist später die Abrechnungsbasis für die ersten Leistungngsphasen. Will sagen, wenn da die doppelten Baukosten drin stehen und Sie akzeptieren das, dann kann der Architekt später auch das Honorar für die doppelten Baukosten abrechnen, losgelöst von allen pauschalierten Abschlägen.
Gruß aus Köln
Manfred Abt


____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

05.12.2005 at 11:51 Uhr
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