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D. Strasdat
Level: Gast
IP: Logged
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Honorar als Pauschale
Hallo Forum,
mittlerweile ist es ja Usus, Honorare nach §4a zu pauschalieren, was bei seriöser Angabe von Kosten ja auch zu beiderseitigem Vorteil sein kann. Wie sieht es aber aus, wenn nach Phase 4 klar ist, das die anrechenbaren Kosten mehr als doppelt so hoch sind? Ist die Pauschalierung irgendwie anfechtbar da unseriös? Schließlich weiß man als Planer in der Angebotsphase nicht, dass der Kunde statt Kleinwagen eine Luxuslimousine eingebaut haben möchte.
Gruß D.S.
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25.02.2002 at 12:45 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Honorar als Pauschale
Hallo erst einmal!
Eine Pauschlaierung nach § 4a ist grundsätzlich möglich, wenn das Honorar auf der Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten nach Kostenberechnung oder nach Kostenanschlag berechnet wird - NUR DANN!!!
Wenn nun die anrechenbaren Kosten doppelt so hoch werden, ist es mit einer nachprüfbaren Ermittlung nicht mehr weit her - damit läßt sich jede Pauschale locker unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 HOAI (Mindestsatzunterschreitung) aushebeln.
Wurden die anrechenbaren Kosten einseitig vom AG benannt, ist der Fall damit praktisch erledigt - es fehlt an der Eigenschaft "nachprüfbar". Die Vereinbarung der Pauschalen ist damit ungültig.
Ich würde gerne mehr erfahren (ing_berlin@yahoo.com)
Gruß, Miky
____________________________
Miky
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25.03.2002 at 12:48 Uhr |
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