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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Richtigkeit bei der Architektenrechnung
Beitrag von Nachricht
Bausepp
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.01.2006
IP: Logged
icon Richtigkeit bei der Architektenrechnung

Hallo, brauche dringend Rat!!
Wir hatten ein Doppelhaus in Planung. Zahlten dafür bereits Anzahlung für Leistung 1-3 des Honorars. Mussten dann umändern auf nur ein Haus. Nun will der Architekt die bereits geleistete Zahlung einbehalten und berechnet für das Haus nochmals Leistung 1-3. Jedoch wurde lediglich ein Haus weggelassen, nicht neu geplant. Der Entwurf wurde umgeändert.
Zudem sollen die Rechnungen stets innerhalb von 3 Werktagen beglichen werden. Gibt es da mögliche Fristen-so zahlbar innerhalb 14 Tagen-
Brauchen dringend Antwort, ob der Architekt zweimal abrechnen darf, was können wir tun?
Vielen dank

09.01.2006 at 20:28 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon klingt irgendwie komisch

Hallo Bausepp,
irgendwie bekomme ich beim lesen deiner Zeilen den Eindruck, da steckt noch mehr dahinter. Eigentlich bespricht man doch so etwas miteinander. Die Frage selbst lässt sich sicherlich verschieden interpretieren, ist ein Doppelhaus z.B. ein anderes Objekt als ein Einfamilienwohnhaus, oder ist die Umplanung eine neue "Entwurfsplanung nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen" (§ 20). Wird schwer zu bewerten sein. Aber wenn der Architekt mit der Änderung wirklich so gut wie keine Arbeit hatte, in der Vergangenheit auch nicht geärgert wurde und gerne auch weiter mit dem Bauherrn zusammenarbeiten möchte, wird er doch hier nicht alle rechtlich evtl. vorhandenen Möglichkeiten ausnutzen.

Lange Rede, kurzer Sinn: miteinander sprechen.

Grüße aus Köln
Manfred Abt

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

10.01.2006 at 16:45 Uhr
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rkuerbitz
Level: Gast
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Richtigkeit bei der Architektenrechnung

Lieber Bausepp,
ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: das Beste wird sein, miteinander zu reden.

Zusätzlich habe ich folgende Anmerkung: ich kann mir schon vorstellen, dass die bisherige Arbeit des Architekten für Vorentwurf und Entwurf (Leistungsphasen 2+3) 'für den Papierkorb' war und nochmal gemacht werden muß (evtl. noch Teile der LP 1 ebenfalls).
Schauen Sie mal in die HOAI, §15 (Beschreibung der einzelnen Leistungen in den Leistungsphasen) und §20 (Mehrere Vor- und Entwurfsplanungen). Ein Anhaltspunkt dafür, sich mit dem Architekten über den Preis der Leistungen, die nun doppelt gemacht werden müssen, kann die sogenannte 'Steinfort-Tabelle' liefern (http://www.baunetz.de/arch/recht/steinfort.htm - kostenlose Anmeldung erforderlich) - vielleicht könnten Sie die Tabelle gemeinsam mit dem Architekten durchgehen.

Zu den Rechnungsfristen folgendes: grundsätzlich sind alle Rechnungen sofort zu bezahlen (die Leistung wurde ja schon erbracht - warum sollte das anders sein?). Nach dem (neuen) Schuldrecht kommen Sie 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist (also bei Ihnen: 30+3 Tage nach Rechnungsdatum) automatisch in Verzug (es können dann Mahnkosten anfallen oder das Geld kann eingeklagt werden).
Auch hier gilt aber: miteinander sprechen hilft; in diesem Fall wird der Architekt bestimmt nichts dagegen haben, wenn das Geld tatsächlich 14 Tage nach Rechnungsdatum eingegangen ist.

Viel Erfolg dennoch bei Ihrem Vorhaben!
Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz

12.01.2006 at 14:45 Uhr
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