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jolo
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.08.2004
IP: Logged
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Feuerwehrpläne / Flucht- und Rettungspläne
Wie werden Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne, die ja bekannterweise Besondere Leistungen sind, abgerechnet?
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30.01.2006 at 17:08 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Feuerwehrpläne / Flucht- und Rettungspläne
Wie Sie schon sagten, als besondere Leistung. Wir rechnen diese zum Nachweis der erbrachten Arbeitsleistung - sprich Stunden - ab. Hierzu kommen folgende Sätze zum Ansatz:
Dipl.-Ing. Architekt: € 54,-
tech. Mitarbeiter: € 45,-
Sekretariatskraft: € 36,-
zzgl. 5% Nebenkosten und 16% USt.
Folgender Hinweis: Flucht- und Rettungswegepläne sind betrieblicher Brandschutz und müssen vom jeweiligen Brandschutzbeauftragen des AG bestätigt werden, Feuerwehrpläne hingegen (Feuerwehrlageplan und -geschosspläne, ggf. Feuerwehrlaufkarten, Löschwasserrückhaltung usw.) müssen mit der Feuerwehr abgestimmt werden.
Gruss aus Berlin.
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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01.02.2006 at 13:21 Uhr |
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