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innenstudentin
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.02.2006
IP: Logged
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Kostenschätzung
hallo,
ich bin studentin und habe grade ein halbes jahr praktikumssemester in einem Innenarchitektur/architekturbüro hinter mir!
Mein chef war bekannt dafür sich bei den kostenschätzungen sehr zu vertun!
Um wieviel prozent darf man sich den bei so einer kostenschätzung vertun bis es richtig ärger gibt?
gruß die studentin
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666
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15.02.2006 at 14:18 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Kostenschätzung
Hallo,
bei allen Kostenschätzungsarten (außer der Kostenfeststellung) wird Architekten ein Toleranzrahmen zugesprochen. 'Üblicherweise' geht dieser so:
Kostenschätzung: +/- 30%
Kostenberechnung: +/- 20%
Kostenanschlag: +/- 10%
Das ist aber meines Wissens keine Norm oder Regel, sondern das Ergebnis von Bauprozessen vor irgendwelchen Gerichten. 'Richtig Ärger' gibt es also dann, wenn der Bauherr klagt.
Meiner persönlichen Meinung nach sollte man als Architekt die Kostenschätzung immer sehr gewissenhaft machen und so bald wie möglich in eine Kostenberechnung überführen. Außerdem ist es vorteilhaft, wenn man der Bauherrschaft vermittelt, dass - gerade WEIL diese Kostenermittlungen geschätzte Werte sind und der Architekt Baukosten nicht 'machen' kann - das verfügbare Budget nicht schon von Anfang an komplett ausgereizt wird.
Viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
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15.02.2006 at 18:33 Uhr |
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innenstudentin
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.02.2006
IP: Logged
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Re: Kostenschätzung
Danke für die Info,
jetzt stellt sich aber für mich die Frage, ab wann eine Klage vom Bauherrn berechtigt ist!? Denn wenn es keine Normen oder Regeln sind, kann man sich doch als unzufriedenrer Bauherr oder als Kostenschätzungerstellender nicht an Ergebnissen von Bauprozessen vor irgendwelchen Gerichten orientieren?!
Ich muss nämlich einen Bericht schreiben und würde mich natürlich gern auf einen § berufen,wenn ich Zahlen bringe.
Grüsse von der innenstudentin
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666
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16.02.2006 at 11:15 Uhr |
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annalein
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 17.11.2009
IP: Logged
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Re: Kostenschätzung
Ist zwar schon ein Weilchen her aber diese Sache mit den Kostenschätzungen ist immer heikel, da sich der Bauherr doch irgendwie auf die ihm genannte Summe verlässt (ja, obwohl er das nicht 100%ig sollte) aber man glaubt doch einen Mann vom Fach vor sich zu haben, der abschätzen kann was die geplanten Schritte kosten ...
Immer vorsichtig mit den Kostenschätzungen umgehen. 30% auf oder ab sind schon eine ganze Menge.
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Die Kunst liegt nicht darin, etwas zu bekommen, sondern es auch noch zu wollen, wenn man es hat.
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17.11.2009 at 08:53 Uhr |
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RA Michael Wiesner, LL.M.
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 27.07.2011
IP: Logged
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Re: Kostenschätzung
Die %-sätze, die hier genannt werden, sind so zutreffend aus der Literatur zu entnehmen. Dies basiert auf der Annahme, dass keine mangelhafte Kostenschätzung vorliegt! Denn eine mangelfreie Kostenschätzung darf Schwankungen haben, weil die Zahlen aus der Vergangenheit sind + wer weiß schon, wie sich Stahlpreise + Inflation entwickeln.
Und: der Toleranzrahmen gilt ceteris paribus = wenn der AG noch Zusatzleistungen will, darf man nicht Äpfel + Birnen vergleichen :-).
D. h.: Null Toleranz bei mangelhafter Kostenermittlung. Da hilft der Toleranzrahmen nicht weiter.
Vorsicht also bei "einfachen" %-sätzen.
Liebe Grüße
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RA Michael Wiesner, LL.M.
FA Bau- u. Architektenrecht
Dipl.-Betriebswirt (FH)
www.privates-baurecht.com
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27.07.2011 at 22:23 Uhr |
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