|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Novize01
Level: Gast
IP: Logged
|
anrechenbare Kosten für Honorarermittlung: Brutto oder Netto
Hallo zusammen.
Für die Honorarermittlung sind doch die Bruttokosten (also inklusive der Umsatzsteuer) anzusetzen, oder liege icgh da falsch? im §10 habe ich da nichts dazu gesehen und in der(allerdings neuen) din276 kann man kosten brutto oder netto ermitteln.
Danke im Voraus,
Novize01
|
01.03.2006 at 16:12 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: anrechenbare Kosten für Honorarermittlung: Brutto oder Netto
Hallo Novize01,
die Umsatzsteuer hat in der HOAI einen eigenen Paragraphen, §9. Danach ergibt sich, dass die aK und die Honorare alle ohne Ust. zu rechnen sind. Ust.-Pflichtige erheben diese zusätzlich zum Honorar und zu den Netto-Nebenkosten.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
01.03.2006 at 16:48 Uhr |
|
|
Novize01
Level: Gast
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: anrechenbare Kosten für Honorarermittlung: Brutto oder Netto
Vielen Dank für den Hinweis, das habe ich doch wirklich übersehen, dabei stehts in §9 ganz klar geregelt drin.
Danke und viele Grüsse,
Novize01
|
02.03.2006 at 07:16 Uhr |
|
|
lotharo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.05.2012
IP: Logged
|
Re: anrechenbare Kosten für Honorarermittlung: Brutto oder Netto
Ich habe eine Frage. Bei einer Sache fordert die Gegenseite 4 000 € und ich fordere Abweisung und gleichzeitig 9 000 €.
Ich gehe zum Rechtsanwalt mit meiner Forderung und dieser berechnet´13 000 €. Ist das richtig?
Für eine qualifizierte Antwort wäre ich sehr dankbar.
lotharo
____________________________
lotharo
|
06.05.2012 at 11:06 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Re: anrechenbare Kosten für Honorarermittlung: Brutto oder Netto
Hallo lotharo,
quote: lotharo wrote:Ich gehe zum Rechtsanwalt mit meiner Forderung und dieser berechnet´13 000 €. Ist das richtig?
Vorweg:
Ich habe keine Ahnung, wie das Honorar eines Juristen berechnet wird (ich glaube, dafür gibt es die BRAGO), aber 13.000,- € wird er sicherlich nicht berechnet haben!
Das wird vermutlich der Streitwert sein, der evtl. mit unseren Anrechenbaren Kosten vergleichbar wäre. Danach berechnet sich dann sein Honorar.
Dass er als Streitwert die 13.000,- € ansetzt, wäre mir schon plausibel, denn er muss ja Klage und Widerklage beackern.
Vielleicht bekommst du ja von einem der zuweilen in diesem Forum aktiven Juristen eine kompetentere Antwort.
Ansonsten gibt es bestimmt geeignetere Foren zur Beantwortung deiner Frage.
Vielleicht kannst du das Ergebnis trotzdem hier einstellen?
Viele Grüße
bento
|
06.05.2012 at 17:07 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|