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HOAI1
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 08.03.2006
IP: Logged
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HOAI - Freie Mitarbeit
Hallo,
wenn eine Ingenieur als freier Mitarbeiter für ein anderes Ingenieurbüro tätig wird,
muss dann das Honorar auch nach HOAI festgesetzt werden ?
Oder kann man sagen, dass der Stundenaufwand mit z.B. 30€/Std vergütet wird
oder
der freie Mitarbeiter z.B. 50% des HOAI-Honorars der Ingenieurbüros bekommt ?
Danke für die Info
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08.03.2006 at 09:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: HOAI - Freie Mitarbeit
Hallo,
wenn Sie als Bauherr einem Planungsbüro einen Auftrag geben, ist das normale HOAI-Honorar fällig. Ob die Arbeit mit festangestellten oder freien Mitarbeitern erledigt wird, ist dabei unerheblich, es sei denn, die Arbeit wäre nicht zu Ihrer Zufriedenheit. Dann müssen Sie sich an den Chef wenden, egal mit wem Sie nicht zufrieden sind.
Wie ein Planungsbüro einen freien Mitarbeiter vergütet, ist eine ganz andere Sache. Ob ein Stundensatz, eine Pauschale, ein Prozentsatz des Gesamthonoars vereinbart wird oder welche Regelung auch immer getroffen wird, geht den Auftraggeber im Prinzip nichts an.
Stundensätze sollten auch für den freien Mitarbeiter auskömmlich sein; ob das mit 30/h erledigt ist, wage ich zu bezweifeln. Ich halte einen solchen Stundensatz allenfalls für untergeordnete Hilfstätigkeiten akzeptabel. Qualifizierte Planungsarbeit, vor allem von längjährig erfahrenen Mitarbeitern, ist deutlich teurer (in München eher 50/h, für Zuarbeit fachfremder Akademiker werden um die 40/h vergütet.)
Prozentsätze des Gesamthonorars werden je nach Eigenleistung des Planungsbüros (z.B. zur Auftragsbeschaffung oder für Präsentationen), Kostenstruktur, Abhängigkeit des Freien Mitarbeiters und die Ausnutzung derselben nach meiner Erfahrung mit Prozentsätzen zwischen 10 und 40 belegt. Als freier Mitarbeiter kann man sich argumentativ auch an die Stundensätze nach § 6 HOAI halten.
Wenn Ihnen diese Antworten nicht genügen, sollten Sie vielleicht Ihre Frage etwas präziser stellen und den Zweck, den Sie damit beabsichtigen, erläutern.
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.03.2006 at 15:29 Uhr |
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