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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Deckungssumme bei öffentlichen Aufträgen
Beitrag von Nachricht
user
Level: Gast
IP: Logged
icon Deckungssumme bei öffentlichen Aufträgen

Hallo
Entschuldigen Sie bitte gleich mein Frage streift die HOAI nur. aber es eilt.
Sitze gerade an einem Architektenvertrag nach HAV -KOM
Weiß zufällig jemand die Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für öffentliche Aufträge.
Es gibt festgelegte Mindessummen aber selbst nach intensiver Recherche kann ich keine Quelle finden.

Würde mich freuen wenn es jemand weiß

Vielen Dank im Voraus
Thomas

08.03.2006 at 14:37 Uhr
Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Deckungssumme bei öffentlichen Aufträgen

Hallo Thomas,

in manchen Musterverträgen sind Beträge von z.B. 300.000 für Sach- und Vermögensschäden und 500.000 für Personenschäden als Mindestdeckungssummen genannt, in anderen mehr.

Bezüglich Ihrer Haftpflichtversicherung sollten Sie jedoch bei Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio vereinbaren. Mir hat mein Versicherungsmakler erklärt, dass es nach eine OLG-Rechtsprechung AGBs gleichkommt, wenn Sie in mehreren Angeboten oder Verträgen geringere Summen vereinbaren und dann ist auf einmal überhaupt nichts mehr gültig, d.h. Ihre Versicherung braucht gar nichts zu zahlen!.

Ihr Angebot/Vertrag sollte deshalb Mindest-Deckungssummen von 1 Mio für Sach- und Vemögensschäden aufweisen.
Für Personenschäden sollten Sie angesichts heutiger Kosten bei Krankenhausaufenthalten etc. mindestens eine gleichhohe, wenn nicht höhere Summe vereinbaren.

Wenn Sie Ihre Prämie gering halten wollen, vereinbaren Sie halt eine höhere Selbstbeteiligung (z.B. 5.000 oder 10.000).

Nicht vergessen: im Angebot/Vertrag die Haftung auf die Deckungssumme Ihrer Versicherung begrenzen, sonst geht Ihre (im Prinzip unbegrenzte) Haftung bei höheren Kosten doch noch weiter...

Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

10.03.2006 at 15:01 Uhr
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