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JoMi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.03.2006
IP: Logged
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Hilfe! Festbetrag zwingend bindend?
Sehr geehrte HOAI-Experten,
ist es möglich, einen für eine örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI § 57 vereinbarten Pauschalbetrag im Nachhinein "aufzustocken", wenn sich im Laufe der Maßnahme herausstellt, dass sich gegenüber der Annahme bei der Angebotslegung (Umfang wie Stundenaufwand, Fahrten etc. wurden im Angebot auf der Grundlage von Erfahrungen aus anderen Projekten angesetzt und umfänglich beschrieben) grundlegende Rahmenbedingungen geändert haben, wie z.B. 7-Tage-Woche anstatt 5-Tage-Woche, Arbeiten der Baufirma im 3-Schichtbetrieb, enormer Betreuungsaufwand (vor Ort, Schriftverkehr), da Baufirma "unfähig" ist, unübliche Sonderwünsche des Oberbauleiters des AG?
Diese Mehrarbeit hat dazu geführt, dass díe Leistungen, welche vertraglich vergütet werden, nur ca. 45 % der tatsächlich von mir erbrachten Leistungen betragen. Mir ist daraus bislang ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden (inform der zwar erbrachten aber nicht vergüteten Leistung) entstanden, da ich bei der Bindung an dieses Projekt von bis zu 48,5 Stunden je Woche kaum noch zeitliche Möglichkeiten habe, das "verlorene" Geld an anderer Stelle reinzuarbeiten (es wird ja seit Monaten durchgehend auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet). Von dem Stress, seither noch nicht einen freien Tag gehabt zu haben, nicht zu reden.
Muss ich diese Misere unter Lehrgeld abhaken und hoffen, dass ich die Maßnahme "überlebe" oder gibt es Hoffnung auf finanziellen Ausgleich
Über eine sachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar. Im Moment wäge ich noch ab, ob ich einen Fachanwalt hinzuziehen soll, der meine Interressen beim AG vertreten soll.
Wenn ihr der Meinung seid, dass dies im vorliegenden Falle ohne Aussicht auf Erfolg ist, lasse ich es.
In der Hoffnung auf viele gute Hinweise verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
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08.03.2006 at 19:01 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Hilfe! Festbetrag zwingend bindend?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich würde Ihnen aus eigener Erfahrung dringend raten, einen Anwalt einzuschalten und sich beraten zu lassen. 1996 hatte ich haargenau den gleichen Fall und habe den Kardinalfehler gemacht, ein höheres Honorar zu fordern; da es mir nicht bewilligt wurde, habe ich den Vertag gekündigt und das Honorar eingeklagt. Die Klage wurde abgewiesen, weil ein Überwachungsvertrag ein Werkvertrag ist und die Vergütung erst bei Erbringung der vollständigen Leistung fällig wird.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Dipl.-Ing.Corinna Zeh
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08.03.2006 at 20:10 Uhr |
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Ids
Level: Gast
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Hilfe! Festbetrag zwingend bindend?
Ich schließe mich Frau Zeh an.
Im schlimmsten Fall könnten Sie auch noch Schadensersatzpflichtig werde, wenn Sie Ihren Vertrag einfach kündigen. Aber dieser Sachverhalt wäre auch durch einen Rechtsanwalt zu prüfen.
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09.03.2006 at 15:06 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Hilfe! Festbetrag zwingend bindend?
Hallo, auch ich schließe mich meinen Vorrednern an, möchte aber noch gerne eine Anregung loswerden:
- der Bauherr sollte immer SOFORT darüber informiert werden, daß zusätzliche Aufwände und damit aus Ihrer Sicht ein höheres Honorar fällig wird. Hinterher damit anzukommen, ist immer schlecht und wird meiner Meinung nach nicht zu unrecht als Vertrauensbruch gewertet.
- wenn Ihre Zusatzarbeit durch das Verhalten Dritter (also weder durch Sie noch durch die Bauherrschaft) verursacht wurde, stehen ja die Chancen nicht schlecht ('unfähige' Baufirma), daß der Bauherr die Kosten dafür von Dritten als Schadenersatz nach VOB einbehalten kann. Voraussetzung dafür ist allerdings ein korrektes Mahnen bzw. Kündigen nach VOB.
- Leseempfehlung: "Ihr Zusatzhonorar bei Kündigung unzuverlässiger Bauunternehmen", Wirtschaftsdienst für Ingenieure und Architekten, Heft 9/2002, Seite 6.
Ich hoffe, ich konnte -zumindest für die Zukunft- helfen,
MfG, R. Kürbitz
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13.03.2006 at 09:51 Uhr |
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