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vinzi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.03.2006
IP: Logged
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Honorar Ausbau Praxis
Wir sind mit dem Ausbau einer großen Arztpraxis in München in einem Neubau beauftragt(Rohbau).Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen.Der GU übernimmt den techn und baukonstruktiven Part. Für sämtliche Innenausbauten sind wir verantwortlich.
Da die gesamte Planung nicht nur von uns abgewickelt wird ist es schwierig das gesamte Honorar zu ermitteln ,da uns nicht alle Kosten vorliegen .
Wie läßt sich unser Honorar bestimmen, was dürfen wir anrechnen?
Vielen Dank vorab für eine schnelle Antwort!
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17.03.2006 at 10:17 Uhr |
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vinzi
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.03.2006
IP: Logged
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Re: Honorar Ausbau Praxis
Wir sind Innenarchitekten!
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20.03.2006 at 08:59 Uhr |
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HOAI-Rebell
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 17.03.2006
IP: Logged
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Re: Honorar Ausbau Praxis
Ich bin immer noch nicht schlauer ;-)
Wird die Planung von verschiedenen Büros erbracht und Sie überwachen die Gesamtausführung?
Mit den vorliegenden Infos kann ich nur folgendes Antworten:
Wenn Sie die Bauüberwachung durchführen, beinhaltet diese Leistung auch die Rechnungsprüfung der einzelnen Gewerke.
Daher können Sie Ihr Honorar nach den festgestellten anrechenbaren Kosten ermitteln.
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22.03.2006 at 10:44 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honorar Ausbau Praxis
Hallo,
ich vermute, Sie machen den Entwurf und der GU die Werk- und Detailplanung; daher die Abgrenzung. Der GU ist aber für das ganze Gebäude beauftragt, und Sie wissen nun nicht, wie Sie an die Baukosten für Ihren Innenausbau kommen.
Ein erster Vorschlag wäre, den GU um die entsprechenden Zahlen zu bitten; vielleicht macht er das ja mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis. Sie können das ganze natürlich auch (ganz wichtig: nachprüfbar, sonst ist Ihre ganze Rechnung nicht prüfbar!) schätzen (qm-Preis, bisherige Projekte, Praxisausbau eines Kollegen, ...). Im Grunde reicht Ihnen ja eine Zahl (der Ausgabu hat x € gekostet). Am Ende haben Sie auch gegenüber dem Bauherrn einen Auskunftsanspruch, aber vielleicht geht es ja auch ohne.
Viel Erfolg!
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26.03.2006 at 07:13 Uhr |
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