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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honararabrechnung Umgestaltung ETW
Beitrag von Nachricht
anna
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 17.03.2006
IP: Logged
icon Honararabrechnung Umgestaltung ETW

Ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, welche zum Teil sanierungsbedürftig war. Es handelte sich jedoch um überschaubare Kosten für die teilweise Erneuerung der Böden (neue Dielung) ,Umgestaltung des Bades und der Küche mit einem Wanddurchbruch sowie Trockenbauarbeiten. Ich redete mit einem befreundeten Architektenpaar mit eigenem Büro über diese Vorhaben und besichtigte mit einem der Beiden die Wohnung. Pläne im Maßstab 1:100 lagen bereits vor, diese übergab ich auch dem Architekten mit der Bitte, die Maße der Wohnung zu prüfen. Desweiteren bat ich um einen Entwurf für den Umbau. Nach zwei Treffen, in dem die Einzelheiten des Entwurfes besprochen wurden, erhielt ich einen Entwurf sowie folgende Honorarrechnung: Grundgebühr 40€; Leistung: Objektbegehung,Aufmaß,Entwurf,Ausführungsplanung; Berechnung: 22Stunden*40€ =880€ zuzüglich 16%Mehrwertsteuer Zahlbetrag 1.020€.

Ein Honorar wurde nicht vereinbart.Mir erscheint die Arbeitszeit viel zu hoch. Während des Umbaus stellte sich heraus, dass das Aufmaß nicht richtig ist. Die Bemaßung ist zudem ungenügend, Handwerker können nach dem Plan der Architekten nicht arbeiten.Die Ausführungsplanung umfasst lediglich Anmerkungen zum Fußbodenaufbau der Zimmer.
Die Kosten des Umbaues belaufen sich auf 23.000 € brutto. Dies war den Architekten von vornherein bekannt, weil eine Kostenschätzung vorlag.
Meine Frage: Ist die HOAI in diesem Fall anwendbar? Kann ich eine Honorarrechnung nach der HOAI verlangen? Welche Teile der HOAI greifen in diedem Fall? Vielen Dank. Anna

17.03.2006 at 14:16 Uhr
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