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HOAI-Rebell
Level: Gast
IP: Logged
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Lph 8 nur Teilbereich
Hallo,
wenn sich eine Tätigkeit nach Lph 8 der HOAI, also die Bauüberwachung, nur auf die reine Objektüberwachung beschränkt, wie kann ich das Abrechnen??
§5 Abs 2 HOAI besagt, daß für Teilbereiche einer Leistungsphase nur die anteiligen Kosten berechnet werden dürfen.
Es werden aber keine Anteile benannt.
Bauüberwachung gleich 31 % der anrechenbaren Kosten. Wieviel % beträgt also nur die Objektüberwachung
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22.03.2006 at 10:50 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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da gibt es Gifttabellen für
Zur Atomisierung der HOAI-Leistungsphasen gibt es diverse Streich- bzw. Gifttabellen, wie Steinfort, Siemon etc.. Glücklich ist damit aber wohl kaum einer, greift auch stark in das Wesen des HOAI-Vertrages als Werkvertrag mit geschuldetem Erfolg ein. Wenn Sie es schaffen, mir Ihre E-Mail Adresse zukommen zu lassen, kann ich Ihnen eine pdf schicken.
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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22.03.2006 at 12:26 Uhr |
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HOAI-Rebell
Level: Gast
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Lph 8 nur Teilbereich
Mail ist unterwegs.
Danke
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22.03.2006 at 12:46 Uhr |
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