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ing.ortac
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 11.04.2006
IP: Logged
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Haftung
Hallo ,
habe folgende Frage.
Für den Fall, daß ich nur für das Bauamt folgendes einreiche:
1) BAubeginnsanzeige
2) Rohbausfertigstellung
3) Antrag auf Benutzung vor Fertigstellung
4) Fertigstellungsanzeige
Muß ich dann nur für die öffwentlich rechtlichen Dinge ( Grenzabstand, Gebäudehöhe, ...) haften
oder bin ich dan gleichfalls ein Bauleiter im Sinne der HOAI und muss auch für z.B. Ausführungsfehler der Bauunternehmer haften
Für eine fachliche Stellungnahme danke ich.
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11.04.2006 at 09:10 Uhr |
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