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madera
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.04.2006
IP: Logged
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Kein Vertrag, welche Kosten fallen dennoch an?
Wir haben mit einem Bauträger ausführliche Planungen für unser Haus gemacht. Bei dieser Planung wurde vom Verkäufer der Firma einen Architekten dazu geholt, der damals noch nicht tätig war für die Firma und noch keinen Vertrag mit der Firma hatte. Der hat für uns die Planung des Hauses gemacht (sehr viele verschiedene Grundrisse und er hat den Bauantrag zusammen mit uns gestellt). Wir haben ein Papier unterschrieben, der die Haftung des Architekten auf Phase 1 bis 4 beschränkt.
Die Leistung des Architekten sollte Teil des Vertrages mit dem Bauträger sein. Über Kosten des Bauwerks haben wir uns mit dem Architekten nur so weit unterhalten, dass er wusste was unser Gesamtbudget war.
Der Architekt sollte nicht von uns direkt bezahlt werden, sondern vom Bauträger, eine Entlohnung von Pauschal EUR 3000,- erhalten, so seiner Aussage. Über diese Abmachung wussten wir ursprünglich nicht Bescheid, für uns sollte die Leistung des Architekten im Vertrag des Bauträgers inklusive sein.
Wir einigten uns auf ein Herstellungspreis für das Haus, inkl. Architektenleistung zu EUR 300000.
Dies war eine mündliche Abmachung und das schriftliche Angebot folgte. Wir konnten zu dem Zeitpunkt nicht unterschreiben, wil wir noch auf die Bewilligung von Fördermittel gewartet haben.
Als wir die Detailplanung durchgehen wollten, sagte der Verkäufer der Firma entgegen unsere Abmachung würde das Haus 360.000 kosten müssen, der Preis könnte nicht eingehalten werden.
Seitdem haben wir versucht uns trotzdem irgendwie zu einigen, aber in der Nähe des ursprünglichen Preises kommen wir nur, wenn wir sehr viel Eigenleistung übernehmen.
Unsere Frage ist: Wer hat ein Anspruch auf Zahlung von Leistungen und wie hoch ist die, wenn wir uns vom Vertrag (den wir nie unterschrieben haben) distanzieren? Der Bauträger meinte, bei ihm seien Kosten entstanden um die 25.000. Eine Detailplanung 1:50 wurde gemacht, mit der Werkplanung und Leitungsplanung wurde begonnen, aber das wurde nach der Preiserhöhung erstmal auf Eis gelegt. Ein befreundeter Anwalt meinte, die Kosten die eingeklagt werden könnten, dürften höchsten um die EUR 6000,- liegen.
Wir wollen niemanden schädigen, wissen dass viel Arbeit für uns erledigt wurde bis jetzt. Anderseits haben auch wir schon viele Kosten. Müssen wir dazu auch noch die Kosten des Bauträgers und Architekten übernehmen, wenn wir immer klar waren in der Angabe unseres Gesamtbudgets?
Wie sieht es aus wenn wir eine neue Planung machen mit einer anderen Firma? Das wäre die Alternative, aber wir scheuen uns noch, einerseits aus Loyalität (obwohl die Preiserhöhung das Vertrauen geschädigt hat) anderseits weil wir befürchten tatsächlich haftbar gemacht zu werden für entstandene Kosten.
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11.04.2006 at 15:27 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Leistung ohne Vertrag
Hallo; schon mal überlegt, ob Ihr den Architekten nicht das Projekt abkauft ?? D.h. gegen Herausgabe der Pläne das Honorar an ihn zahlt und eine andere Baufirma sucht ? Der Planer könnte sogra für Euch weiterarbeiten, den aller Wahrscheinlichkeit nach wird er vom Bauträger auch kein Geld sehen (weil der Vertrag nicht zustande gekommen ist...)
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11.04.2006 at 16:20 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Kein Vertrag, welche Kosten fallen dennoch an?
Hallo madera,
ich kann mich dem Rat von Frau Zeh nur anschließen; das wäre bestimmt die beste Lösung für Sie und Ihren Architekten. Sprechen Sie doch einfach mal direkt und offen mit dem Architekten über Ihre Situation und sein Honorar.
Zusätzlich noch folgendes, aber keine Rechtsberatung:
Aller Wahrscheinlichkeit noch HAT der Architekt einen Vertrag mit Ihnen, und zwar durch schlüssiges Verhalten Ihrerseits. Er hat ja anscheinend direkt mit Ihnen das Haus geplant. Ihre Unterschrift auf der Haftungsbegrenzung könnte ein Indiz dafür sein. Außerdem haben Sie mit einer erteilten Baugenehmigung die komplette Leistung erhalten und können sie nutzen. Und daß Architektenleistungen nicht umsonst abgegeben werden, sondern einem zwingenden Preisrecht, der HOAI, unterliegen ist allgemein bekannt.
Eine Entlohnung von 3000 Euro (laut Hörensagen) für die Leistungsphasen 1-4 scheint mir allerdings ziemlich wenig - das ist illegales Honorardumping! -; die 6000 Euro kommen dagegen ziemlich gut hin.
Sofern der Bauträger keinen Vertrag mit Ihnen hat, bin ich übrigens nicht der Meinung, das dessen Kosten durch Sie zu übernehmen wären.
Was die Baukosten angeht, würde ich Ihnen noch raten, vom Architekt - wenn er entlohnt werden möchte - Kostenanschlag und Kostenberechnung nach DIN 276 zu fordern. Ohne diese ist sein Werk mangelhaft. Bei dieser Gelegenheit können Sie dann gleich die wahren Baukosten - ohne die üblicher 'Bauträger'-Verschleierung in Erfahrung bringen und zusammen mit Ihrem Architekten optimieren und die Planung mit Ihrem Budget in Einklang bringen.
Viel Erfolg bei Ihrem Projekt,
R. Kürbitz
[Edited by landungsbrücken on 12.04.2006 at 06:57 Uhr]
[Edited by landungsbrücken on 12.04.2006 at 07:00 Uhr]
[Edited by landungsbrücken on 12.04.2006 at 07:02 Uhr]
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12.04.2006 at 06:57 Uhr |
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madera
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.04.2006
IP: Logged
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Re: Kein Vertrag, welche Kosten fallen dennoch an?
Hallo,
erstmal vielen dank für die rückmeldung.
der architekten hat keine berechnungen der kosten vorgelegt, bin mir auch ziemlich sicher dass er das gar nicht bearbeitet hat. Die Mengenermittlung wurde vom bauunternehmen geplant und sind uns nur bruchteilhaft bekannt, durch nachfragen beim verkäufer. der architekt hat keinerlei interesse das baoprojekt weiter zu begleiten. er zeichnet nur und macht keine baustellenbegleitung/ausschreibungen, möchte sowas nicht und hat damit keine erfahrung. die zeichnungen waren gut, aber wir wissen nicht in wiefern wir sie überhaupt noch nutzen können.
vielen dank soweit und ich wäre dankbar für weitere anregungen/ratschläge.
madera
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12.04.2006 at 12:53 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Leistung ohne Vertrag
Habt ihr einen Vertrag mit dem Bauträger ?? Die Vorplanung oder irgendsowas, gibt es was unterschriebenes ??
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12.04.2006 at 16:05 Uhr |
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madera
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.04.2006
IP: Logged
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Re: Kein Vertrag, welche Kosten fallen dennoch an?
Hallo Frau Zeh,
nein, kein schriftlichen Vertrag bis jetzt. Wir hatten eine mündliche Abmachung, der uns auch schriftlich bestätigt wurde, aber bevor es zur Unterschrift kam machte die Baufirma preislich einen Rückzieher.
Wir haben eine Vorplanung unterschrieben für EUR2500,- die laut unserem Bekannten keine Rechtsgültigkeit hat bei Angebote von Baufirmen.
Der Bauantrag (Freistellungsverfahren) hat keine Unterschrift vom Bauträger, nur vom Architekten, obwohl der wohl unterstützt wurde vom Bauträger, wegen fehlende Kenntnisse von internen Ablauf beim Bauträger (wie gesagt: sie kannten sich vorher wohl nicht und Architekt noch relativ unerfahren aber mit spritzigen Ideen und viel Elan). Der Grund für dieses Vorgehensweise, so hieß es damals, sei das es kein zugelassenen Architekten angestellt gäbe zu dem Zeitpunkt. Uns war das egal, weil wir auch nicht wussten zu dem Zeitpunkt was das rechtlich bedeutet und was Haoi überhaupt ist.
Gruss von Madera
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13.04.2006 at 09:14 Uhr |
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