landungsbrücken
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Re: Bauüberwachung gem. HOAI
Hallo Eisengelchen,
nein, das kann man nicht sagen.
Ein Architekt schuldet ja nicht z.B. 'eine Begehung pro Woche, die 2 Stunden dauert', sondern einen Werkerfolg: das Bauwerk soll so überwacht werden, daß Baufehler erkannt werden, daß eine Beseitigung derselben eingeleitet wird und daß am Ende ein mangelfreies Werk realisiert werden konnte.
Diesem Grundsatz folgen zumindest wir bei unserer Arbeit, und das ist ja auch der Sinn der Bauüberwachung.
Der Bauablauf und die Baustellenbegehungen müssen also so organisiert sein, daß eine ausreichende Bauleitung möglich ist und stattfinden. Es gibt eine Reihe 'kritischer Phasen', die ein Architekt überwachen muß, wenn er sich nicht Fahrlässigkeit vorwerfen lassen möchte; ein Beispiel hierfür ist die Abnahme einer Kelleraussenabdichtung, bevor der Arbeitsraum um sie herum zugeschüttet wird (und dann nicht mehr kontrolliert werden kann).
Noch ein Nebenhinweis: Natürlich ist der Architekt im Allgemeinen nicht für die Baumängel selbst verantwortlich (den Fehler hat ja das Bauunternehmen gemacht), aber es kommt schon vor, daß aus fehlerhafter Bauleitung ein Schaden entstehen kann (z.B. der Verursacher ist insolvent, wenn der sich der Baumangel dann manifestiert).
Das war aber keine Rechtsberatung!
Viele Grüße,
R. Kürbitz
P.S.: Die Argumentation 'der Architekt war nur drei Mal 10 Minuten da; kann ich ihm das Honorar dafür kürzen?' funktioniert nicht, wenn das Haus mangelfrei fertiggestellt wurde. Da müssen schon echte, belastbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das eben nachweislich zu wenig Bauleitung war.
[Edited by landungsbrücken on 26.04.2006 at 10:25 Uhr]
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