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oswald4
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.04.2006
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anrechenbare Kosten
Zählen die Nachträge wg. Bauzeitverlängerung zu den anrechenbaren Kosten im Bereich Teil VII? Wie ist das bei den AK im Bereich § 57 ?
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27.04.2006 at 07:22 Uhr |
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AQUA-BT
Level: Gast
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.04.2006
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Re: anrechenbare Kosten
Ich sehe keinerlei Gründe, warum die Kosten nicht zu den AK zählen sollten, sofern als AK die der Kostenfeststellung vereinbart sind. Schwierig wird es ggf., wenn die Bauzeitverlängerung aus einem Fehler des Arch/Ing. resultiert, dann sollte man mal in sich gehen.
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27.04.2006 at 11:07 Uhr |
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oswald4
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.04.2006
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Re: Re: anrechenbare Kosten
Danke für die Meinungsäußerung!
Aus meiner Sicht sind Nachträge , mit denen die sonst unterdeckten Gemeinkosten vergütet werden sollen ein Ausdruck dafür, dass inhaltlich an dem Vorhaben keine Änderung ausgeführt wird, sondern sich nur der Zeitraum der Ausführung über die ursprünglich kalkulierte Zeit hinaus verlängert. Insofern steht dieser Erhöhung der Kosten keinerlei Ingenieurleistung gegenüber uns ist deshalb auch kein Honorar fällig. quote: AQUA-BT wrote:
Ich sehe keinerlei Gründe, warum die Kosten nicht zu den AK zählen sollten, sofern als AK die der Kostenfeststellung vereinbart sind. Schwierig wird es ggf., wenn die Bauzeitverlängerung aus einem Fehler des Arch/Ing. resultiert, dann sollte man mal in sich gehen.
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28.04.2006 at 06:30 Uhr |
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