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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Besondere Leistungen nach § 40 HOAI
Beitrag von Nachricht
Julia
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 29.08.2005
IP: Logged
icon Besondere Leistungen nach § 40 HOAI

Hallo!
Unser Stadtplaner hat in seiner Rechnung Besondere Leistungen nach § 40 HOAI aufgeführt und benennt diese "Vorbereiten, Auswerten § 3 Abs. 1 BauGB", "Vorbereiten, Auswerten § 4 Abs. 1 BauGB" und "Beschlussvorlage zur Auslegung". Gehören diese Leistungen nicht bereits zu den Grundleistungen, die im Honorar nach HOAI bereits enthalten sind?
Vielen Dank für die Hilfe und ein sonniges Wochenende wünscht
Julia

05.05.2006 at 12:10 Uhr
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