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Julia
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Beiträge: 4
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IP: Logged
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Besondere Leistungen nach § 40 HOAI
Hallo!
Unser Stadtplaner hat in seiner Rechnung Besondere Leistungen nach § 40 HOAI aufgeführt und benennt diese "Vorbereiten, Auswerten § 3 Abs. 1 BauGB", "Vorbereiten, Auswerten § 4 Abs. 1 BauGB" und "Beschlussvorlage zur Auslegung". Gehören diese Leistungen nicht bereits zu den Grundleistungen, die im Honorar nach HOAI bereits enthalten sind?
Vielen Dank für die Hilfe und ein sonniges Wochenende wünscht
Julia
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05.05.2006 at 12:10 Uhr |
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