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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar gerechtfertigt
Beitrag von Nachricht
Daniel
Level: Gast
IP: Logged
icon Honorar gerechtfertigt

Hallo,

Also mein problem ich habe ein architekten beantragt ein vorentwurf zu erstellen. Aber da ich investor bin , hab ich ihm gesagt dass ich das ein vorentwurf mache und dann muss ich mit dem eigentumer vom Objekt zeigen ob er einverstanden ist. Er hat dann ein Vorprojekt gezeichnet, aussenfacade, und 1 Stock von einem mehrfamilienhaus von 9 eigentumswohnungen. Jetzt ist es leider so dass der eigentühmer vom Objekt nicht mehr verkaufen will. Und auf einmal kommt der Architekt mit einer schlussrechnung von 5800 Euros,

Was kann ich da machen, muss ich die zahlen, hab ihm angerufen und nach gefragt da sagte er , ich müsse zahlen, er hat mal keine prüfbare Schlussrechnung geschickt.
PS / Der Architekt hat in luxembourg gearbeitet,und hat seine Firma mit Sitz in Deutschland
Danke im voraus
Daniel

11.05.2006 at 18:15 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Irgendwie verstehe ich die Frage nicht!

quote:
Daniel wrote:
Also mein problem ich habe ein architekten beantragt ein vorentwurf zu erstellen. .... Er hat dann ein Vorprojekt gezeichnet, aussenfacade, und 1 Stock von einem mehrfamilienhaus von 9 eigentumswohnungen. ... Und auf einmal kommt der Architekt mit einer schlussrechnung von 5800 Euros,



Also, ich seh da erst einmal drei Schritte:
1. Auftrag erteilt
2. Leistung erbracht
3. Rechnung gestellt

quote:
Daniel wrote:
Was kann ich da machen, muss ich die zahlen, ...


Ist doch eigentlich normal, dass man jemanden, den man beauftragt und der seine Leistung erbringt auch bezahlt. Ob die Rechnung korrekt ist, kann mit diesen Infos keiner prüfen. Das ist aber wohl auch Aufgabe des Auftraggebers, die Rechnungen zu prüfen oder (falls man es nicht kann oder will) ggf. jemand anderes mit der Prüfung der Rechnung zu beauftragen.


____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
12.05.2006 at 06:49 Uhr
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Daniel
Level: Gast
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Honorar gerechtfertigt

Also

hab mal nachgefragt und die Architektenkammer sagt dass man im Ausland angemeldet sein muss, sonst geht gar nix., und man hat dann kein recht hier zu arbeiten

Schöne Grüsse

12.05.2006 at 13:10 Uhr
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etbau
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.05.2006
IP: Logged
icon Re: Honorar gerechtfertigt

quote:
Daniel wrote:
Also

hab mal nachgefragt und die Architektenkammer sagt dass man im Ausland angemeldet sein muss, sonst geht gar nix., und man hat dann kein recht hier zu arbeiten

Schöne Grüsse


Hallo, also dass sind die besten Auftraggeber, die nach getaner Arbeit sich winden wie ein Aal, und mithilfe der "Zoll-Bestimmungen" der Kammer vieleicht noch recht bekommen.
Wenn auch der Archi vieleicht hier hätte nicht ohne Berechtigung arbeiten dürfen, er hat aber sicher eine korrekte Arbeit abgeliefert, die zu bezahlen ist.
Gruß ET
15.05.2006 at 15:47 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar gerechtfertigt
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