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user06
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.05.2006
IP: Logged
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Wann kommt Auftrag zustande?
Hallo,
einem Architekten wurden 2002 selbst erstellte Skizzen zum Bau eines Einfamilienhaus übergeben, zwecks Angebot für Honorar bei evtl. Auftragserteilung. Daraufhin erstellte der Architekt Entwurfszeichnungen, die nicht verlangt wurden. Dem Architekt wurde noch 2002 mitgeteilt, das er den Auftrag nicht erhält. Nun möchte er, nachdem er jetzt in 2006 eine Schlußrechnung erstellt hat, ein Honorar für seine Zeichnungen nach HOAI einklagen.
Kann der Architekt eine Schlußrechnung stellen ohne einen schriftlichen Auftrag erhalten zu haben? Wie kommt einen Architektenvertrag zustande? Ist außerdem nicht eine Verjährung nach 3 Jahren eingetreten, da der Architekt bereits in 2002 wußte, daß er den Auftrag nicht erhält und somit zu diesem Zeitpunkt bereits sein Anspruch, wenn überhaupt, geltend machen mußte und somit die Verjährungsfrist beginnt?
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19.05.2006 at 09:42 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Wann kommt Auftrag zustande?
Hallo,
das scheint mir ja eher ein Fall für den Anwalt zu sein; vor allem bezüglich der Frage der Verjährung. Lassen Sie sich doch einfach von einem im Bau-/Architektenrecht erfahrenen Anwalt beraten; die Kosten für eine Erstberatung sind nicht besonders hoch.
Hier aber ein paar Fragen für Sie, denn vor Gericht zählt, was beweisbar ist:
Kann der Architekt beweisen, daß Sie Entwurfszeichnungen bzw. Architekenleistungen nach HOAI im Allgemeinen verlangt haben? (Beachten Sie, daß für die Forderung des Architekten auch ein schlüssiges Verhalten Ihrerseits sprechen könnte, das er beweisen kann; wenn Sie ihn z.B. die Entwurfszeichnungen haben ändern lassen, eine Kostenschätzung haben erstellen lassen, auf der Baubehörde haben vorsprechen lassen o.ä.).
Haben Sie dem Architekten schriftlich mitgeteilt, daß er den Auftrag nicht erhält?
Haben Sie die Entwurfszeichnungen des Architekten irgendwie verwendet?
Dies waren nur so ein paar 'Überprüfungsfragen', um Ihre Situation vielleicht besser einschätzen zu können. Da ich der Meinung bin, daß ein Architekt seine Kunden nie im Unklaren darüber lassen sollte, ab wann und in welcher Höhe ein Honorar anfällt, wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
R. Kürbitz
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23.05.2006 at 07:46 Uhr |
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