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Beate
Level: Jr. Member
Registriert seit: 23.03.2010
IP: Logged
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Rechnung für eine nicht nachvollziehbare Leistung
Wir haben vor kurzen eine genehmigungsbedürftige Gaube ohne Genehmigung auf unser Haus bauen lassen und mussten im Nachhinein ein Baugenehmigung beantragen. Zudiesem Zweck habe wir einen Architekt beauftragt, einen nachträglichen Bauantrag zu erstellen. Dieser Bauantrag ist dann von der Behörde abgelehnt worden. Es erfolgte Eine Rechnung des Architekten, die wir auch ohne zu zögern bezahlt haben. Dann haben wir uns mit der Behörde noch einmal kurzgeschlossen und es kam zu einem Besichtigungstermin des Bauausschusses vor unserem Haus, nach dem die Behörde uns angeraten hat, einen Vorschlag für eine Abänderung der Gaube einzureichen. Wir fragten bei der Behörde an, ob wir jetzt einen neuen Bauantrag einreichen sollten und man sagte uns, wir sollten einfach mal den Architekten vorbeischicken, dem würden sie dann erklären, was zu tun sei. Wir haben daraufhin unseren Architekten über den Sachstand informiert und ihn gebeten mal mit der Behörde zu reden. Nach diesem Gespräch hieß es dann plötzlich doch, dass wir einen Bauantrag nachrweichen müssten und dass die Behörde sehr ägerlich auf uns sei. Warum konnten wir nich so recht erfahren. Für das Vorsprechen bei der Behörde erhielten wir von ihm umgehend eine Rechnung über drei Zeitstunden, was sich uns nicht so ganz erschliesst. Unsere Frage ist nun: Kann ein Architekt nur für ein Gespräch bei der Bhörde 3 Zeitstunden in Ansatz bringen? Ist dieses Gespräch nicht vielleicht noch ein Service, den man aufgrund der ersten Beauftragung hätte umsonst mitmachen können?
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22.05.2006 at 09:53 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Rechnung für eine nicht nachvollziehbare Leistung
Hallo Beate,
keine Rechtsberatung, aber aufgrund Ihrer Schilderung folgendes:
Was für einen Vertrag hatten Sie mit dem Architekten?
1. Werkvertrag
Einen Werkvertrag über die Erzielung einer Baugenehmigung? Wenn ja, dann schuldet Ihnen der Architekt eine Baugenehmigung und muß kostenfrei nacharbeiten. Erlauben Sie mir hierzu aber gleich den Hinweis, daß ich dies für sehr unwahrscheinlich halte; ich als Architekt würde dies jedoch bei dieser Sachlage (Bauwerk ist schon fertig und soll nachträglich genehmigt werden) nicht anbieten.
2. Dienstleistungs-/Beratungsvertrag
Dann schuldet Ihnen der Architekt seine Beratung, die er wohl nach dafür erforderlicher Zeit abrechnen kann. Das macht Sinn, da ein Architekt ja in Ihrem Fall schwer für die Entscheidungen der Behörde verantwortlich ist; er kann nur in Ihrem Sinne das Bestmögliche 'herausholen'.
3. Zeitaufwand
Die 3 Stunden halte ich schon für realistisch, da ich davon ausgehe, daß ein Architekt weder völlig unvorbereitet zur Baubehörde geht noch Ihnen völlig unnachbereitet den Stand der Dinge und die Optionen, die Ihnen nun offenstehen, mitteilt. Er mußte sich zudem in die von Ihnen im 'Alleingang' inzwischen geschaffenen Sachverhalte einarbeiten.
Erbitten Sie von Ihrem Architekten eine klare Darlegung Ihrer jetzigen Optionen, und, wenn Sie den 3 Stunden auf den Grund gehen möchten, einen Stundennachweis. Klären Sie doch einfach immer vorab, was Sie an Kosten bzw. Zeitaufwand erwartet. Ihr Architekt hat sicher nichts dagegen, hier eine Schätzung abzugeben und Sie bei drohender Überschreitung vorab zu benachrichtigen.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg,
viele Grüße,
R. Kürbitz
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23.05.2006 at 07:36 Uhr |
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