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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Gutachten
Beitrag von Nachricht
IBS
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 22.03.2006
IP: Logged
icon Gutachten

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Gutachten über einen Feuchtigkeits- und Schimmelschaden erstellt.
Während des Ortstermins machte ich folgende Entdeckung:
Eine Kellerdecke war mit 2 Holzstützen und einem Stahlsprieß abgestützt. Die Decke besteht aus Stahlträgern, die anschließend ausgemauert wurden. Der darüberliegende Fußboden ist sehr Uneben, anscheinend aufgrund von Setzungen.
Das Objekt wurde in den 50er Jahren gebaut.
Mein Auftraggeber (Mieter) konnte mir keine Erklärung für die Aussteifung geben.

Meine Frage:
Mein Auftrag bezieht sich nur auf ein Gutachten über die Feuchtigkeit. Da die Aussteifung jedoch unfachmännisch erstellt wurde, habe ich meine Bedenken.
Muß ich in meinem Gutachten darauf hinweisen?
Ich habe es vorsorglich mit drei Sätzen gemacht.
Wie würden Sie hier vorgehen?

09.06.2006 at 13:32 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: Gutachten

Hallo IBS !

Ihre Frage stellt sich oft. Bei der Begutachtung von Schäden treten manchmal bauliche Zustände zutage, die den eigentlichen Grund für das Gutachten in den Schatten stellen.

Schaut man sich die Rechtsprechung an, wird schnell klar, dass auch hier ein Haftungsrisiko für Sie bestehen kann, wenn Sie den Schaden ignorieren.
(Hinweis- und Aufklärungspflicht nicht erfüllt, besonderer Vertrauensstellung nicht genügt, bei erkennbarer Gefahr im Verzug nicht gehandelt)

Zu Ihrer Frage: ich bin der Meinung, dass der Hinweis unbedingt erfolgen muss, aber nicht ins Gutachten gehört. Dem Gutachten liegt ja eine bestimmte Aufgabenstellung zugrunde, deren Erfüllung möglicherweise durch Betrachtung anderer "Baustellen" leiden könnte. (Es sei denn, in Ihrem Fall hängen die Schäden und Setzungen mit den Feuchteschäden zusammen) Wie schnell geht ein solcher Hinweis auch unter, wenn der Adressat nur bestimmte Passagen liest.

Ich fertige in solchen Fällen ein gesondertes Schreiben. Hier kann man ruhig auch deutlich werden: ...nicht fachgerecht.....schadhaft... Standsicherheit gefährdet.... Risiko... Gefahr im Verzug.... dringender Handlungsbedarf... empfehle dringend... unbedingt erforderlich....

Damit sichern Sie sich gegen den Vorwurf ab, Sie hätten als Fachmann nicht auf, für Sie offensichtliche, Mißstände hingewiesen.

Positiver Nebeneffekt: die meisten Kunden sind für Hinweise dieser Art dankbar und geben Ihnen vielleicht den Auftrag für das nächste Gutachten, Sanierungskonzept, Planung, Bauleitung....

Viel Glück und freundliche Grüße
Theo

P.S. Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine Meinung!

13.06.2006 at 10:55 Uhr
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IBS
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 22.03.2006
IP: Logged
icon Re: Gutachten

Vielen Dank.
Zu Ihren Ausführungen wäre noch folgendes von mir anzumerken:
Es handelt sich um ein Privatgutachten für einen Mieter.
Da dieser das Gutachten bestimmt an seinen Vermieter weitergibt, habe ich am Schluß meines Gutachtens einen Absatz eingefügt, der besagt, daß die Kellerdecke unfachmänisch abgestützt ist (mit Bild), daß der AG mir hierzu keine Angaben machen konnte und daß die Unebenheiten im darüberliegenden Fußboden wahrscheinlich durch Setzungen hervorgerufen wurden.

Ich denke mir, daß ist die beste Möglichkeit um mich abzusichern, den wenn ich meinem AG ein gesondertes Schreiben zukommen lasse, wird dieser es wohl nicht an seinen Vermieter weitergeben.

Sollte ich oder muß ich einer Prüfung durch einen Statiker anraten?

13.06.2006 at 14:23 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Gutachten

Eine nachvollziehbare Information als Schreiben an den Hauseigentümer ist auf jeden Fall erforderlich. Du hast auf Grund Deiner beruflichen Qualifikation eine Pflicht, Gefahren die Dir bekannt werden, von Dritten abzuhalten.
Empfehle Dir deshalb, dem Hauseigentümer den Sachverhalt mitzuteilen und die Einschaltung eines Statikers anzuregen.
Wie, warum und mit welchem Auftrag Du in das Haus gekommen bist, geht den Hauseigentümer nichts an.
Es ist sogar möglich, das örtliche Bauamt einzuschalten, falls Einsturzgefahr besteht.
C.Zeh
SV für Schäden an Gebäuden

13.06.2006 at 16:30 Uhr
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theoarch
Level: Member
Beiträge: 27
Registriert seit: 12.08.2005
IP: Logged
icon Re: Gutachten

Hallo zusammen!

Bei dieser Auftragskonstellation ist es natürlich richtig, Auftraggeber und Gebäudeeigentümer zu informiere.

Statiker: siehe meine erste Antwort ....empfehle dringend, eine Überprüfung der Standsicherheit durch....

Zu weiterführenden Maßnahmen gebe ich Corinna völlig recht. Sollte es sich hier nicht nur um einen Mangel, sondern um eine konkrete und akute Gefahrenlage handeln, ist auch eine Info an das Bauamt erforderlich. (Bis hin zur sofortigen Evakuierung des Gebäudes durch die Feuerwehr)
Aber so weit scheint es hier ja nicht zu sein.

Freundliche Grüße

Theo

14.06.2006 at 08:49 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Gutachten
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