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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )
Beitrag von Nachricht
Borchardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.06.2006
IP: Logged
icon § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )

Guten Abend, ich benötige ein nachvollziehbares Rechenbeispiel zu den anrechenbaren Kosten der Installation...die Formulierung iste für unseren Bauherren und auch dessen Planer nicht nachvollziehbar..... besten Dank im voraus.

LG. Dipl. Ing. H. Borchardt

22.06.2006 at 17:35 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )

Hallo, ist eigentlich ganz einfach

Annahme: Gesamtkosten 100.000 € incl. Kosten in Höhe von 40.000 Euro für die technische Ausrüstung.

Sonstige anrechenbare Kosten = 100.000 - 40.000 = 60.000 €

Hiervon wären 25 %: 15.000 €

Für das Honorar der Objektplanung (gem. § 15 oder § 55) stellen sich die AK dann wie folgt dar:
Sonstige AK: 60.000,00 €
Technik, vollständig: 15.000,00 €
Technik, hälftig: 0,5*(40.000-15.000) = 12.500,00
Gesamt: 60.000 + 15.000 + 12.500 = 87.500,00 €

Daraus errechnet sich dann das Honorar für die Objektplanung. Für die Fachplanung "Technische Ausrüstung" errechnet sich das Honorar dann nach Teil IX der HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 40.000 Euro.

Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

23.06.2006 at 15:26 Uhr
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Borchardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.06.2006
IP: Logged
icon Re: § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )

Besten Dank für die schnelle Antwort an den Wasserbauingenieur aus Köln.

Schön geschrieben..und bei dem Verhältnis 60 / 40 auch nachvollziehbar und einem Bauherrn verständlich zu machen. Im vorliegenden Fall liegen die gesamten Baukosten bei 600000 und die Kosten für Installation bei 100000.

Und nun?

LG H. Borchardt

23.06.2006 at 17:05 Uhr
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
icon Re: Re: § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )

Wieso "und nun?"

Ist doch genauso einfach:

Gesamtkosten 600.000 € incl. Kosten in Höhe von 100.000 Euro für die technische Ausrüstung.

Sonstige anrechenbare Kosten = 600.000 - 100.000 = 500.000 €

Hiervon wären 25 %: 125.000 €

Für das Honorar der Objektplanung (gem. § 15 oder § 55) stellen sich die AK dann wie folgt dar:
Sonstige AK: 500.000,00 €
Technik, vollständig: 100.000,00 €, da unter 125.000 €
Technik, hälftig: 0, da 25 % der sonstigen AK nicht erreicht.
Gesamt: 500.000 + 100.000 + 0 = 600.000,00 €

Daraus errechnet sich dann das Honorar für die Objektplanung. Für die Fachplanung "Technische Ausrüstung" mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 100.000 Euro.

Nochmals Grüße vom Wasserbauingenieur aus Köln

____________________________
--
Es grüßt

Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur

26.06.2006 at 06:30 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )

Lieber Kollege Borchardt,

zum besseren Verständnis des § 10 (4) sei noch ergänzt, dass es sich dabei um ein Abminderungsverfahren handelt, wobei der Verordnungsgeber von folgendem ausging: grundsätzlich sind die gesamten Herstellkosten des Objekts anrechenbare Kosten für den Architekten, auch die der technischen Ausrüstung. Muss er sich doch mit Aussparungen, Anordnungen von Objekten, EInbauten etc. befassen und das ganze mit dem Fachplaner koordinieren.

Ab einer gewissen Größenordnung des Anteils der anrechenbaren Kosten (nämlich mehr als 20% der Gesamtherstellkosten) sagt der Gesetzgeber aber, dass der Aufwand des Architekten zur Integration der Technischen Ausrüstung nicht mehr linear steigt, sondern - als Kurve betrachtet - einen Knick macht.

Die 20% der Gesamtherstellkosten machen, wenn man die verbliebenen 80% der sonstigen anrechenbaren Kosten als Basis von 100% ansieht, hierauf einen entsprechenden Anteil von 25% (20/80=0,25) aus. Ist nun der Anteil der TA größer als diese 25%, wird er bei den aK des Architekten mit dem 25% übersteigenden Anteil nur noch hälftig angesetzt. Damit wird die Forderung nach nichtlinearem Einbezug der aK der TA erfüllt.

Natürlich ist die Grenze willkürlich gewählt und das daraus resultierende Honorar entspricht oft nicht den tatsächlichen Projektverhältnissen. Aber die ganze HOAI ist ja eine Mischkalkulation - mal steht man mit etwas weniger und mal mit etwas mehr Aufwand da, als es Honorar gibt...

Wenn noch Fragen sind, einfach melden!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.07.2006 at 14:24 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : § 10 Abs. 4 ( 25%Klausel )
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