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simone
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 04.07.2006
IP: Logged
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Qualität eines Architekten
Ein Architektenehepaar verlangt von uns für einen nicht zustandegekommenen Vertrag für die Phasen I und II unter Missachtung der HOAI (Umsatzsteuer nicht rausgerechnet, Mittelsatz obwohl kein schriftlicher Vertrag, keine vernünftige Kostenschätzung,...) einen völlig überhöhten Betrag.
Über unseren Anwalt hatte ich eine einvernehmliche Lösung mit einer Ausgleichzahlung angeboten, die deutlich über der Hälfte der vermeintlichen Forderung lag.
Darauf gehen die beiden Architekten nicht ein. Sie behaupten, für die beiden ersten Phasen bereits 100 Arbeitsstunden erbracht zu haben.
Wie lange benötigt ein durchschnittlich begabter Architekt für die Erstellung einer Vorplanung, also insbesondere für die Erstellung einer technischen Zeichnung?
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04.07.2006 at 22:34 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Qualität eines Architekten
Pauschal ist Ihre Frage nicht zu beantworten, sind doch viele Faktoren in die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Leistungsphasen der HOAI mit einzubeziehen. Eine technische Zeichnung stellt lediglich die Niederschrift der Ergebnisse dar, ist so zu sagen die Sprache des Architekten. Hierzu sind jedoch viele Einzelschritte notwendig, die sich in der reinen Zeichenarbeit nicht wiederspiegeln.
Als erstes nach der Bauaufgabe als solcher zu Fragen - handelt es sich um Einfamilienhaus oder ein z. B. Einkaufszentrum? Welche Unterlagen wurden Ihrerseits dem Architekten zur Verfügung gestellt? Hat der Architekt ggf. Leistungen der folgenden Leistungsphasen bereits erbracht? Abgesehen davon, ab einer Bausumme von € 25.565,- netto ist die HOAI anzuwenden, bei unter diesem Schwellenwert liegenden Bauvorhaben kann nach Aufwand (=Stunden) abgerechnet werden. Dies sollten Sie als erstes prüfen und dann das Gespräch mit Ihrem Architekten suchen.
Eine weitere wesentliche Frage: Sind die vom Architekten für Sie erbrachten Leistungen nutzbar oder besteht ggf. Nachbesserungsbedarf? Der Architekt schuldet Ihnen ein mängelfreies Werk - Werkvertragsrecht. Die hierzu notwendigen Zwischenschritte obliegen jedoch dem Auftragnehmer. Bitte werden Sie etwas konkreter in Ihrer Fragestellung. Erst dann ist eine neutrale Betrachtung möglich. Diese ist jedoch nicht als Rechtsberatung sondern als Stellungnahme zu verstehen.
Grüße aus Berlin,
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Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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05.07.2006 at 10:16 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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Re: Qualität eines Architekten
Wenn ich meinen Kollegen noch ergänzen darf:
es gibt die sogenannten 'Steinfort-Tabellen', in der jeweils einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen benannt und 'bepreist' sind. (http://www.baunetz.de/arch/recht/steinfort.htm).
R. Kürbitz
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10.07.2006 at 13:22 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Qualität eines Architekten
quote: landungsbrücken wrote:
Wenn ich meinen Kollegen noch ergänzen darf:
es gibt die sogenannten 'Steinfort-Tabellen', in der jeweils einzelne Teilleistungen der Leistungsphasen benannt und 'bepreist' sind. (http://www.baunetz.de/arch/recht/steinfort.htm).
R. Kürbitz
Hallo Ralf,
sei bitte vorsichtig mit den "Steinfort-Tabellen", zerlegen diese doch die Leistungsphasen in Untereinheiten. Somit laufen sie dem Wesen des Werkvertrages entgegen. Hieraus resultiert, dass sie auch auf Juristenseite schwer umstritten sind. Es gibt Fälle, in welchen die Steinfort-Tabellen bestätigt wurden,es gibt Fälle, in denen sie kategorisch abgelehnt wurden. Für uns gilt (immer noch) die HOAI und die darin getroffene Unterteilung nach "Grundleistungen" und "Besonderen Leistungen" mit Verweis auf das Werkvertragsrecht. Beginnen wir als Architekten jedoch bereits, unsere eigene Honorarordnung zu unterlaufen (oder betreiben wir diese weiter), dürfen wir uns nicht wundern, wenn aus der HOAI AHOI wird.....
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Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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11.07.2006 at 11:58 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Qualität eines Architekten
Hallo Johannes,
Dein Einwand ist berechtigt; die Steinfort-Tabellen sind umstritten. Es gibt ja auch noch z.B. die Siemon-Tabellen und möglicherweise andere.
Als kleinen Hinweis für 'Laien' halte ich sie aber durchaus für brauchbar, vor allem im Hinblick auf die Frage von simone. Dort könnte so eine Tabelle - wenn Sie von beiden Parteien akzeptiert wird - für eine rasche Einigung im Streitfall sorgen [der eine sagt: "ich habe 100 Stunden gebraucht", der andere sagt: "Deine Leistungen sind erst zur Hälte erbracht"].
Grüße aus Hamburg,
Ralf.
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20.07.2006 at 17:30 Uhr |
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