Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Leistungsphasen 1 - 4: Kostenaufstellung?
In Leistungsphase 2 (Vorplanung) ist eine Kostenschätzung vorzulegen, in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung. Dies sind Grundleistungen, auf die Sie als Bauherr ein Anrecht haben.
Auszug aus DIN 276/1993:
Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.
Grundlagen für die Kostenschätzung sind:
- Ergebnisse der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen,
- Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, z. B. Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 Teil 1 und Teil 2,
- erläuternte Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen,
- Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.
In der Kostenschätzung sollen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.
Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.
Grundlagen für die Kostenberechnung sind:
- Planungsunterlagen, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen,
- Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen,
- Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die aus den Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die Beurteilungder Kosten von Bedeutung sind.
In der Kostenberechnung sollen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|