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Aufteilung der Planerhonorare auf die Fachplaner
In der HOAI ist - aufgeteilt nach den unterschiedlichen Leistungsphasen - der prozentuale Anteil des Honorars an den Herstellkosten geregelt und nach den einzelnen Fachplanern aufgeteilt. Allerdings sind die anrechenbaren Herstellkosten für die einzelnen Bereiche unterschiedlich aufgeschlüsselt, so dass genauere Berechnungen notwendig sind, um die einzelnen Werte zu erhalten.
Deshalb stellt sich nun die Frage, ob man von einer (angenäherten) prozentuale Aufteilung der Planerhonorare auf die einzelnen Fachplaner (Tragwerksplaner, Technischer Ausbau, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik) ausgehen kann und in welcher Größenordnung diese liegen. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude.
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05.06.2002 at 13:05 Uhr |
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