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HOAI
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.07.2006
IP: Logged
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Nachtarbeit Teil IX Phase 8
Gibt es Zuschläge für das Überwachen von Leistungen durch ausführende Firmen in der Nacht ( z.B. Einbindungen in Systeme, die nur nachts ausgeführt werden können).
IX TGA, III von, Phase 8 ( OÜ/BÜ)
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13.07.2006 at 13:59 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nachtarbeit Teil IX Phase 8
Hallo,
einen besonderen Zuschlag gibt es hierfür i.d.R. nicht. Die Herstellkosten sind bei Nachtarbeit meist höher als bei Tagesarbeit; dies schlägt sich dann in höheren anrechenbaren Kosten und damit in einer Honorarerhöhung nieder, so dass der Mehraufwand damit abgegolten ist.
Etwas anderes wäre es, wenn Sie z.B. im Wesentlichen Arbeiten beaufsichtigen, die nachts ausgeführt werden; dann müssten Sie z.B. versuchen, dies über eine höhere Honorarzone oder über einen höheren Nebenkosten-Prozentsatz (oder Mischformen) abzudecken.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.07.2006 at 12:12 Uhr |
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