|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Heike
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 18.07.2006
IP: Logged
|
HOAI
Welche Kosten können geltend gemacht werden wenn ein Planungsvertrag in Leistungsphase 2 gekündigt wird? Es gab keinerlei Einigung über das zu erstellende Haus, die Zeichnungen habe ich selbst erstellt (Entwurf), kein annehmbarer Kostenvor-anschlag(vorgegebene Bausumme max. 160 000 €). Kann man auf dieser Grundlage Kosten für Tragwerksberechnungen, Thermische Bauphysik, Leistungsphase 3 und 4 berechnen und fordern?
|
18.07.2006 at 17:16 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: HOAI
Hallo Heike,
zur genaueren Beurteilung Ihres Falles wären bessere Informationen hilfreich, dann kann man Ihnen hier in diesem Forum vielleicht etwas weiterhelfen:
- um den Fluss der möglichen Antworten zu konzentrieren, wäre es zunächst einmal hilfreich, wenn Sie Ihr Thema nur einmal und nicht viermal posten. Kann man das wieder löschen?
- Sind Sie Auftraggeberin oder Planerin?
- Welche Vereinbarungen haben Sie mit wem geschlossen (auch mit Fachleuten für Tragwerksplanung bzw. Thermische Bauphysik)?
- Wer hat Ihnen was geliefert (Pläne in welchem Maßstab, Berichte, Aktenvermerke, Kostenermittlungen etc.)? Sind dabei Ausarbeitungen der von Ihnen genannten Fachplaner dabei? Wenn ja, welcher Art?
- Wer hat Ihnen was berechnet oder möchte dies tun? Auch hier sind genauere Angaben zu Leistungsbildern, erbrachten bzw. als erbrachte angesetzten Leistungsphasen und anrechenbaren Kosten hilfreich.
- Was Ihnen noch helfen könnte: lesen Sie die HOAI in den (die vom Ihnen genannten Fachplanungen) betreffenden Abschnitten einmal durch hinsichtlich Grundleistungen und Grundlage des Honorars. Und dann vergleichen Sie selbst, was Sie geliefert bekommen haben (sofern Sie Auftraggeberin sind) und was berechnet wurde. Gibt es da Diskrepanzen?
- Haben Sie mit Ihrem Vertragspartner schon einmal über die Abrechnung gesprochen? Was sagt er/sie denn zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen?
So. Jetzt haben Sie aber eine Menge Arbeit vor sich, oder? Auf der anderen Seite sind ein paar Stunden, um sich mit diesen Themen zu befassen, sicherlich gut investierte Zeit; schließlich geht es ja auch um richtiges Geld. So viel Auseinandersetzung mit der HOAI muss leider sein.
In diesem Sinne ...
herzliche Grüße
Fiedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
19.07.2006 at 12:08 Uhr |
|
|
Heike
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 18.07.2006
IP: Logged
|
Re: HOAI
Tut mir leid mit dem 4 x Posten. Zum Thema: Ich war die Auftraggeberin, Vertragspartner eine Ingenieurbau GmbH. Der Vertrag lautet über eine Planung eines ich zitiere: Planung über ein Einfamilienhaus / Zweifamilien-haus / Doppelhaus. Leisungsumfang: Planung, Beratung, Erstellen von Planskizzen, Festpreisermittlung, Bauantrag. Geliefert wurde nichts. Wir haben keinerlei Unterlagen oder Entwürfe bekommen. Nach meiner Erkenntnis sin wir nie über die Leistungsphase 1 nach HOAI Zone III hinausgekommen. Trotzdem sind in der Endrechnung Kosten für Architekt, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung , thermische Bauphysik, statische Berechnungen (obwohl wir uns über die Bauart des Hauses noch gar nicht geeinigt hatten) u.s.w. Außerdem wurden die Baukosten geschätzt auf 176 551,00 € netto, obwohl wir von Anfang an gesagt haben, die Kosten dürfen 160 000,00 € inkl. nicht übersteigen. Unser Angebot belief sich auf 500,00 € für Phase 1.Der Vertragspartner will uns übrigen verklagen.
|
20.07.2006 at 09:22 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: HOAI
Hallo Heike,
wenn dieses Planungsbüro Ihnen so kommt, sollten Sie überlegen, ob Sie eine solche Rechnung nicht mangels Prüffähigkeit zurückweisen. Sind allerdings anrechenbare Kosten, erbrachte Teilleistungen und eine Honorarzone in der Rechnung genannt (auch wenn diese falsch sein sollten), ist die Rechnung prüffähig und damit fällig, allerdings nur in Höhe des Prüfergebnisses.
Was Sie schildern, scheint tatsächlich nur Lph. 1 nach Teil II HOAI zu sein, wobei die Frage bleibt, ob diese vollständig erbracht wurde, oder haben Sie eine Zusammenstellung der Ergebnisse?
Ich würde die Rechnung wohl prüfen und alles herausstreichen, was nicht erbracht wurde (Vemerk "nicht erbracht" bzw. "nicht beauftragt und nicht erbracht" ). Wenn der Planer dann meint, auf mehr Honorar Anspruch zu haben, müsste er belegen, dass dies beauftragt und erbracht wurde. Wenn er dann nichts gemacht hat, kann er das wohl auch nicht belegen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, ob Sie bereits ein umfassendes Leistungsbild beauftragt und dieses erst zum Teil abgerufen haben oder ob Sie sich eine stufenweise Beauftragung vorbehalten haben und bislang nur Lph. 1 beauftragt und abgerufen haben. Im ersteren Falle nämlich steht dem Planer evtl. bei Kündigung Ihrerseits ein Honorar für entgangenen Gewinn zu, der häufig als das volle Honorar abnzüglich der ersparten Aufwendungen angesetzt wird. Bei kleinen Büros (1-Mann-Büros) wurde da allerdings gelegentlich auch entschieden, dass diese kurzfristig keine anderen Aufträge bekommen konnten, da sie ihre Kapazität auf dieses eine Projekt ausgerichtet hatten und deshalb in Konsequenz das volle Honorar für nicht erbrachte Leistungen ohne Abzug zugesprochen bekamen.
Es bleibt die Frage, ob Sie mit dem Büro irgendwie reden können und wollen, ggf. mit Hilfe eines Bau- bzw. Honorarrechtsspezialisten, oder ob die Situation zu verfahren ist. Ggf. fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, ob die eine Erstberatung bezahlen oder finanzieren diese selbst, um hier keinen formalen Fehler zu machen. Evtl. hilft auch die Architektenkammer weiter, in der der Planer ist (falls zutreffend) - rufen Sie doch dort einfach mal an.
Ohne genaue Kenntnis der Unterlagen und Abläufe kann man in diesem Forum wahrscheinlich nicht mehr machen als Ihnen Mut zuzusprechen, das Honorar auf ein angemessenes Maß zu kürzen und einem möglichen Prozeß mit professioneller Hilfe gefasst ins Auge zu sehen. Viel Glück dabei!
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
ww.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
20.07.2006 at 11:28 Uhr |
|
|
landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
|
Re: HOAI
Hallo Heike,
ich kann mich den Ausführungen von Hr. Doell nur anschließen: es kommt auf den Vertrag an. Bei der Prüfung der Leistungen könnte Ihnen auch die sogenannte 'Steinfort-Tabelle' helfen (via Google).
Ich bezweifle im Übrigen ein bisschen, ob die Ingenieurbau GmbH tatsächlich einen Architektenvertrag nach HOAI mit Ihnen geschlossen hat. Wenn Sie möchten, können Sie mir ja den Vertrag (PDF; gerne mit Ihrer Adresse geschwärzt) zumailen (mail@h--k.de), dann erhalten Sie eine kurze Meinung (keine Rechtsberatung!) per Mail.
R. Kürbitz
|
20.07.2006 at 17:15 Uhr |
|
|
Heike
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 18.07.2006
IP: Logged
|
Re: HOAI
Ich bedanke mich erst einmal für die Antworten und werde versuchen sie soweit wie möglich zu nutzen. Nach Beendigung des Streites werde ich eine Rückinformation ins Netz stellen. Viele Grüße Heike
|
21.07.2006 at 11:06 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|