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johanna
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 01.08.2006
IP: Logged
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Bauantrag
Hallo
wie viel kann ein Architekt für einen Bauantrag verlangen? Es ging nur um eine Nutzungsänderung eines Büros mit Stellfläche und um die Nutzung einer Werbefläche.
Die Rechnung sagt nicht genau wie er abrechnet. Sie sagt nur aus, dass er netto 1.500 € haben will. Ich finde das ist viel. Wie kann ich das prüfen? was kann ich tun?
Danke schon mal
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01.08.2006 at 14:28 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Bauantrag
Wenn keine Vereinbarung vorliegt, muss er bei anrechenbaren Kosten über 25.565 Euro nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen, darunter nach Zeitaufwand (§6 HOAI). Den sollte er Ihnen dann aber bitte auch zumindest als tabellarische Aufstellung mit der Rechnung mitliefern.
[Edited by Christian Wolz on 02.08.2006 at 08:23 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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02.08.2006 at 08:23 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Bauantrag
ergänzend zur Anwort von Herrn Wolz: in jedem Fall gilt als Voraussetzung für den Honoraranspruch, dass die Rechnung prüffähig sein muss. Sollte sie das nicht sein, müssen Sie das aber auch rügen bzw. um Vorlage einer prüffähigen Rechnung bitten.
____________________________
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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02.08.2006 at 16:26 Uhr |
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