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hopi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.08.2006
IP: Logged
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Stundensatz für email Antwort
Hallo,
unser Baubetreuer vom Verband privater Bauherren e.V. hat uns eine Kostenrechnung erstellt wo unter anderem für 3 email Antworten 0,2 Stunden veranschlagt werden mit jeweils € 18,27.
Wir können nur vermuten, dass hier die HOAI anzuwenden ist, sind allerdings überrascht für eine nicht umfangreiche email Antwort (2-3 Zeilen) eine Kostenrechnung zu erhalten. Wir waren der Ansicht dies würde keine Kosten auslösen.
Ist es üblich und zulässig für eine email Antwort nach Stundensatz abzurechnen?
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15.08.2006 at 13:31 Uhr |
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Manfred
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.08.2006
IP: Logged
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Re: Stundensatz für email Antwort
Auf den Internetseiten des Verbandes privater Bauherren e.V. sind die Bedingungen für die Beraterleistungen veröffentlicht. Diese variieren je nach Region deutschlandweit zwischen 60 und 90 EURO pro Stunde. Am Beispiel Frankfurt am Main sieht das dann z.B. wie folgt aus:
quote: Berater-Stundensatz: ......................EUR 85,00/Std.
Technischer Mitarbeiter: ..................EUR 60,00/Std.
Sekretariatsarbeiten pro Stunde: ...EUR 45,00/Std.
Fahrtkilometer: ................................EUR 0,60
Farbfoto digital: ...............................EUR 1,50/Stck
Messgeräteeinsatz ........... pauschal EUR 20,00
Bürokostenpauschale: 5 % der Nettohonorarsumme für Porto, Telefon, Fotokopien, Büromaterial, etc.
Pauschale zur technischen Überprüfung der Baubeschreibung EUR 420,00.
Pauschale zur juristischen Überprüfung des Kauf- /Werkvertrages EUR 420,00 (durch einen Baujuristen).
Alle Beträge netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. einer Honorarordnung unterliegen, werden nach diesen entsprechend abgerechnet.
Weiterhin gelten folgende Nebenbestimmungen:
1. Abrechnung nach voller 0,1 Std.
2. Telefonische Beratungen nach Zeitaufwand.
3. Nötige Fremdleistungen, z.B. materialtechnische Unterlagen, behördliche Gebühren für Einsichtnahme, Lichtpausen usw.: Erstattung gegen Vorlage der Belege.
.........
Wenn diese Bedingungen vereinbart wurden und die Berarbeitung der 3 Emails 12 Minuten beansprucht hat, dann klingt die Abrechnung plausibel.
Die HOAI spielt hier m.E. keine Rolle. Zudem entsprechen die Stundensätze in etwa den Stundensätzen (Höchstsätzen) nach § 6 HOAI.
/Manfred
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16.08.2006 at 12:48 Uhr |
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