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Putzi2006
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 16.08.2006
IP: Logged
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Kostenkontrolle
Hallo,
wir haben mit einem Architekten gebaut, dem wir von Anfang aller Bauarbeiten gesagt haben, dass uns die Kontrolle der Kosten ganz wichtig sei, damit wir am Ende möglichst nichts nachfinanzieren müssen. Nun laufen die Schlussrechnung ein und es ist abzusehen, dass das Haus rund 50.000 Euro über unserem Budget ist.
Der größte Betrag von 20000 Euro kam durch das Gewerk „Putz" zustande. Vor Beginn des Bauvorhabens hat unser Architekt eine Kostenplanung aufgestellt, drin beliefen sich die Kosten für den Innen- und Außenputz auf rund 20000 Euro. Als die Ausschreibungen für dieses Gewerk zurück kamen, mussten wir feststellen, dass die tatsächlichen Kosten bei über 40000 Euro liegen.
Daraufhin angesprochen, sagte unser Architket, der Mehrpreis wäre entstanden, weil wir gesagt hätten, wir wollen ein KW-40-Haus. Tatsächlich haben wir darüber gesprochen, aber unser Architekt hat mit keinem Wort erwähnt, dass solch hohe Mehrkosten auf uns zukommen würden. Im Gegenteil, wir hatten während der Bauphase immer wieder Gespräche mit ihm in denen wir ihn darauf hingewiesen haben, wie wichtig uns es ist, in unserem Kostenplan zu bleiben – und er hat auch immer wieder gesagt, dass wir auf jeden Fall im Budget liegen. Als die Ausschreibungen zurück kamen, fielen wir aus allen Wolken.
Da die Ausschreibung für den Putz erst am Ende der Bauphase gemacht wurde, blieb uns kein Handlungsspielraum das Geld an einer anderen Stelle einzusparen. Auch, so teilte uns unser Architekt mit als wir uns über den hohen Betrag in der Ausschreibung beschwerten, sei ein anderer, billigerer Putz jetzt nicht mehr möglich, da ja schon die beim Rohbau verwendeteten Steine (Kalksandstein) auf diesen Putz und diese Dämmung abgestimmt seinen, genau so wie die bereits installierten Fensterbänke.
Müssen wir diese Mehrkosten nun tatsächlich einfach so hinnehmen oder können wir den Architekten irgendwie in Haftung ziehen?
[Edited by Putzi2006 on 16.08.2006 at 11:15 Uhr]
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16.08.2006 at 11:00 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Kostenkontrolle
Hallo Putzi,
die Frage nach der Haftung für Bausummenüberschreitungen ist immer eine schwierige. Vorab: dies ist keine Rechtsberatung.
Hier ein paar Gesichtspunkte, unter denen Sie Ihre Situation eventuell betrachten könnten; bringen Sie aber bitte diese immer in Einklang mit dem, was in Ihrem Architektenvertrag steht.
- hat Ihnen der Architekt rechtzeitig alle Kostenberechnungen nach DIN 276 geliefert (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag)? Wenn nicht, hat er seine Pflichten verletzt und könnte haftbar sein.
- der Kostenanschlag ist erst komplett, wenn die Preisspiegel ALLER Gewerke vorliegen. Bei baubegleitender Ausschreibung gehört eine jeweils fortgeschriebene Kostenberechnung/Kostenanschlag zum 'guten Ton'; dazu ist der Architekt aber (leider) nicht verpflichtet. Ich persönlich finde in Ihrem Fall, daß offensichtlich das Gewerk 'Putz' zu spät ausgeschrieben wurde, da zu diesem Zeitpunkt keinerlei Steuerungsmöglichkeit mehr vorhanden war. Meiner Ansicht nach wird durch die Verwendung von KS-Mauerwerk nicht ein bestimmtes Putzsystem festgelegt. Wenn es um 20.000 Euro geht, hätte man schon überlegen können, noch zu dieser Zeit das KfW40-Ziel zu opfern und eben die Fensterbänke - wenn nicht mehr passend - auszutauschen.
- Sobald Sie mit (aus Architektensicht) nicht vorhersehbaren Planungsänderungen bzw. Zusatzwünschen kommen, ist die jeweils vorherige Kostenermittlung natürlich Makulatur. Der Architekt ist (leider) nur verpflichtet, gegen Nachfrage Ihrerseits (und zusätzlichem Honorar) vorangegangene Leistungen zu wiederholen, also nochmals Kosten für ein geändertes Gewerk zu ermitteln. In Ihrem Fall dürfte es darauf ankommen, wann Sie entschieden hatten, das Haus als KfW40 auszuführen, und ob Sie dem Architekten überhaupt - beweisbar - aufgefordert hatten, Ihnen auch die kostenmäßigen Auswirkungen dieser Entscheidung darzulegen. Dass ein KfW40-Haus teurer sein dürfte als ein normales, müssten allerdings Sie wissen - denn warum sollte der Staat den Bürgern sonst bei dieser Aufgabe finanziell helfen? Auf diese allgemein bekannte Tatsache muß der Architekt Sie nicht hinweisen, auch nicht darauf, daß sich dann Ihr Gesamtbudget erhöhen wird.
- gesetzt den Fall, daß von einer Kostenermittlungsstufe zur nächsten keine durch Sie zu verantwortenden Planungsänderungen eintraten, gibt es Toleranzrahmen zwischen den Kostenermittlungen (Kostenschätzung: 30%, Kostenberechnung: 20%, Kostenanschlag: 10%) und dem Endergebnis, die sich in der Rechtsprechung gefestigt haben. Wenn diese überschritten worden, ist der Architekt haftbar. Allerdings sollten Sie dabei immer beachten, daß bei der Berechnung des Schadens, den Sie dann durch fehlerhafte Kostenermittlungen erlitten haben könnten, nicht die zusätzlichen Baukosten gelten (denn Sie wohnen ja in einem wertvolleren Haus), sondern z.B. Ihre zusätzlichen Finanzierungskosten abzüglich Energiekosteneinsparungen durch KfW40-Standard. Gegen die Folgen derartiger Fehler ('einfach verschätzt' , sollte der Kollege auch versichert sein.
Abschließend können Sie sehen, daß Ihre Situation schwierig zu bewerten sein dürfte, weil eben auch Ihr Verhalten mit zählt. Wenn Sie den Architekt belangen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Ich persönlich als Architekt bin allerdings immer bestrebt, größtmögliche Aktualität und Transparenz bezüglich der Baukosten anzubieten und finde daher die Arbeitsweise Ihres Architekt nicht mehr ganz zeitgemäß. Was bauherreninduzierte Planungsänderungen angeht, informieren wir immer ganz klar und deutlich über mögliche Auswirkungen. Wir weisen auch alle Kunden schon ganz am Anfang deutlich darauf hin, daß alle wichtigen Entscheidungen (KfW40 ja/nein gehört dazu) mit Abschluß des Entwurfs getroffen sein sollten.
In jedem Fall wünsche ich Ihnen unabhängig von dieser Lage, daß Sie die Nachfinanzierung bewerkstelligen können und Sie Ihr neues Haus genießen können.
Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
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26.08.2006 at 03:04 Uhr |
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