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sebdoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 30.08.2006
IP: Logged
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Überhöhte Rechnung nach HOAI?
Sachverhalt:
Interesse an einem Neubau im Neubaugebiet bestand bei uns seit Mai 2006. Ein Übersichtsprospekt mit mehreren Standarthäusern und dem Preis eines Standarthauses (Typ 15, 123 m ²) wurde uns zur Vorinformation vom Untenehmen C. am 9.5.06 zugesandt, ein allgemeines Infogespräch bei Herrn S. fand am 17.5.06 statt.
Am 12.6. 06 haben wir einen Ersttermin mit Herrn C. wahrgenommen, um den Neubau eines Einfamilienhauses zu planen. Dabei haben wir ihm einen Planungsauftrag nach HOAI und eine Bauvollmacht erteilt, ohne die er nach eigenen Aussagen keine Planung des Hauses durchführen würde. Auf die Frage, was für Kosten bei der Planung im Falle eines nicht zu stande kommenenden Vertrages anfallen würden, wurde uns eine Summe von ca.1500 bis 2000 Euro genannt.
Es wurde von uns selbst am PC eine komplette Grundrissvorlage gezeichnet mit dem Architekturprogramm ARCON, das die Fa C. auch benutzt und diese Herrn C. vorgelegt.
Der 1. Grundriss der Fa. C. wurde am 24.6. 06 fertiggestellt mit Flächen-und Rauminhaltsberechung (144,17 m²), jedoch ohne Preisangabe.
Nach weiteren Gesprächen wurden am 11.7.2006 erstmals 2 Angebote mit Preisen, jedoch ohne Flächen-und Rauminhaltsberechnung durchgeführt.
Am 21.7 und am 27.7 wurden erneut 2 Variationen des Hauses mit Preisen, jedoch ebenfalls ohne Flächenberechnung und Rauminhaltsberechnung angefertigt.
Der Gesamtpreis des letzten Angebotes (244.905,35 Euro) wurde als Maßstab für die Berechnung des Planungsauftrages nach HOAI genommen.
Am 7.8.06 haben wir der Firma C. mitgeteilt, dass wir uns aufgrund der für uns jetzt erst transparent gewordenen hohen Nebenkosten anderweitig für den Kauf eines Hauses entschieden haben und der Auftrag nicht erteilt wird.
Am 11.8.06 erhielten wir eine Planungsrechnung nach HOAI:
Sie enthält die 3 Posten Grundlagenermittlung (3% von 26600 €), Vorplanung ( 7% von 26600 €) und Entwursplanung (11% von 26600 €) mit der Rechnungssumme 6382,32 Euro.
Die Rechnung erscheint uns unverhältnismäßig hoch. Schon aus dem Vertrauensverhältnis heraus hätte m.E. die Firma C. Genaueres über die Kostenhöhe und Art der anfallenden Kosten sagen müssen, als erfahrener Architekt hat er dies jedoch nicht getan.
Was kann ich tun?
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30.08.2006 at 20:52 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Überhöhte Rechnung nach HOAI?
Hallo sebdoc,
es ist nicht ganz klar, was für einen Vertrag Sie mit was für einer Art von Architekt abgeschlossen haben. Die Antwort auf diese Fragen wird zeigen, was Sie nun tun können:
1. Was ist Ihr Vertragspartner?
- Ein freier Architekt?
- Ein Bauträger, der einen Architekt angestellt hat?
- Oder etwas anderes?
2. Was für einen Vertrag haben Sie abgeschlossen?
- einen Architektenvertrag?
- einen Hausbauvermittlungsvertrag mit Planungsanteil?
- und was besagt die 'Bauvollmacht'?
3. Haben Sie die wesentlichen Leistungen der abgerechneten Leistungsphasen (1-3) auch verwertbar erhalten? Das Fehlen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung nach DIN 276 stellt z.B. einen Mangel dar und kann zur Kürzung des Honorars führen.
So weit ein paar Fragen; nun zu Ihrer Situation:
Wichtig dürfte natürlich vor allem sein, was in dem Vertrag steht, den Sie unterschrieben haben. Mündliche Zusagen haben leider heutzutage wenig wert (die genannten 1500-2000 Euro).
Leider habe ich schon einige Verträge gesehen, mit denen Bauträger potentiellen Kunden für ein paar kleine Änderungen ihrer Standardtypen Honorare 'nach HOAI' - ohne dies genau zu erklären - vereinbaren, für die freie Architeken eine individuelle und vor allem von einer bestimmten Baufirma unabhängige Planung erstellen. So einen Vertrag scheinen Sie zu haben.
Dafür spricht auch, daß Sie 'Angebote' erhalten haben. Sie haben natürlich - wenn das Angebot ein Festpreis ist - einen festen Preis, um Ihr Haus zu bauen. In der Realität fahren Sie - wie auch von der HOAI vorgesehen - mit neutral erstellten Kostenschätzungen nach DIN 276 besser, da (zumindest bei einem gut organisierten Architekten) hierfür aktuelle Datenbanken über gebaute und abgerechnete ähnliche Bauten verwendet werden. Man erhält so einen realistischen Marktpreis mit geringer Toleranz - statt einem durch Sie nicht nachprüfbaren Einzelangebot ohne Wettbewerber. Zu einer Kostenermittlung gehören natürlich Flächen- und Raumberechnungen, sonst können Sie die ja für Sie erstellte Ermittlung gar nicht nutzen (z.B. um nach Sparpotentialen zu suchen).
Was zu Ihren Ungunsten spricht, ist, daß Sie den Vertrag unterschrieben haben. Die HOAI ist ein zwingendes Preisrecht. Das bedeutet, daß ein Architektenvertrag auch ohne konkrete Preisangabe gemacht werden kann; es genügt, Honorarzone und Honorarsatz festzulegen, den Rest regelt die HOAI. Gute und seriöse Architekten klären selbstverständlich vorher Ihre Kunden über das Honorar auf - z.B. mit deutlichen, verständlichen Beispielen. Aber rechtlich gilt hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Noch ein Hinweis: dafür, daß Sie selbst eine Grundrissvorlage mit dem Programm X gezeichnet haben, können Sie keinen Nachlass erwarten.
Ich würde Ihnen folgendes raten:
- prüfen Sie, ob Sie die Rechnung wegen nicht erbrachter Leistungen oder Mängeln kürzen können. Schauen Sie sich einmal §15 der HOAI an.
- verhandeln Sie mit Firma C. (geht billiger und schneller als ein Prozess)
- und: lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Eine Erstberatung kostet unter 200 Euro und dürfte in Ihrem Fall das Geld wert sein.
Ich hoffe, Sie haben Erfolg. Das wünsche ich Ihnen deshalb, weil Firmen wie 'Ihre' Firma C. leider mit ihren Gebahren auf eine gewisse Weise arbeiten, die zwar wohl noch knapp in einer Grauzone stattfindet, aber insgesamt den Ruf der ehrlich und seriös arbeitenden Planer stark schädigt.
Viele Grüße aus Hamburg, R. Kürbitz
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01.09.2006 at 21:20 Uhr |
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sebdoc
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 30.08.2006
IP: Logged
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Re: Überhöhte Rechnung nach HOAI?
Vielen Dank für die Stellungnahme,
ergänzend beschreibe ich , was ich unterschrieben habe:
"Hiermit erteilen wir dem Planungsbüro C. den Auftrag zur Planung unseres Bauvorhabens gemäß der HOAI.
Den jeweilig beauftragten Planer des Planungsbüros C. erteilen wir auch die Vollmacht, uns bei allen erforderlichen Behörden zu vertreten"
Es handelt sich um ein Unternehmen, wobei der Inhaber Architekt ist (den wir nie zu sehen bekommmen haben).Es vereinigt Maurer,-Zimmerer,-Dachdecker,-Beton-und Stahlbetonarbeiten unter einem Dach (laut Infobroschüre).
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02.09.2006 at 12:59 Uhr |
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