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HelMi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.09.2006
IP: Logged
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Kostenanschlag bei Ingenieurbauten und Verkegrsanlagen
In der Beschreibung des Leistungsbildes für die Leistungsphase 7 im § 55 HOAI ist "nur" von der Fortschreibung der Kostenberechnung die Rede. Ist das deckungsgleich mit dem sonst verwendeten und mir seit langem vertrauten Begriff "Kostenanschlag" oder gibt es Unterschiede in Inhalt und Qualität? - Vielen Dank für ein Feedback
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06.09.2006 at 12:39 Uhr |
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AQUA-Bautechnik
Level: Sr. Member
Beiträge: 83
Registriert seit: 12.09.2005
IP: Logged
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Re: Kostenanschlag bei Ingenieurbauten und Verkegrsanlagen
Hallo HelMi,
es geht um die selbe Stufe der Kostenermittlung, die Aktualisierung der Kostenberechnung nach Vorliegen der Angebote. Kostenanschlag stammt aus dem Teil II der HOAI und ist an die DIN 276 angeknüpft. Für Ingenieurbauwerke gibt es keine Anbindung an die DIN. Hier gibt es also einen Unterschied. Und honorartechnisch gibt es auch Unterschiede, da der Kostenanschlag als Abrechnungsgrundlage direkt im § 10 genannt ist. Die fortgeschriebene Kostenberechnung im §52 aber nicht, wobei es in der amtlichen Begründung wiederum eine Anmekrung gibt, dass mit der honorarbegründenden Kostenberechnung eigentlich die fortgeschriebene Kostenberechnung der Leistungsphase 7 gemeint sei. Also mal wieder durch die Brust ins Auge.
Grüße aus Köln
Manfred Abt
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Es grüßt
Manfred Abt
AQUA-Bautechnik GmbH
Ingenieurbüro für Wasser und Infrastruktur
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07.09.2006 at 07:07 Uhr |
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