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derElk
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 31.07.2003
IP: Logged
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Stufenvertrag
Guten Morgen
und wiedermal scheine ich etwas nicht verstanden zu haben:
bisher war ich der Ansicht, dass wenn ich dem Bauherrn einen Stufenvertrag anbiete ich die Sicherheit habe bis zur beauftragten Stufe meine Bezahlung zu erhalten und der Bauherr die Sicherheit hat nicht für entgangenen Gewinn belangt zu werden, wenn er z.B. nicht baut.
Liege ich mit dieser Auffassung jenseits der Rechtsauslegung ?
Mit bestem Gruß
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26.09.2006 at 09:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Stufenvertrag
Fast. Wichtig ist nämlich nicht, dass Sie den Stufenvertrag angeboten haben, sondern dass ihn der Bauherr beauftragt hat. Selbstverständlich mit Klauseln, wie bei einer Kündigung nach Leistungsabruf aus Gründen, die der Planer nicht zu vertreten hat, zu verfahren ist. Die Sie als erfahrener Planer natürlich kennen und in den Vertragsentwurf aufgenommen haben. Dann dürfte Ihrer Ansicht auch fast nichts mehr im Wege stehen. Oder behauptet da jemand etwas anderes?
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.09.2006 at 11:13 Uhr |
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