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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : KG 3.4 in anrechenbaren Kosten
Beitrag von Nachricht
Kontrolla
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.10.2006
IP: Logged
icon KG 3.4 in anrechenbaren Kosten

Gibt es eine Übersicht welche Bestandteile der Kostengruppe 3.4. voll oder teilanrechenbar sind und zwar so, dass es auch Laien verstehen? Mit geht es vor allem um die MT und die ELT.

Danke

19.10.2006 at 06:47 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: KG 3.4 in anrechenbaren Kosten

Diese Kostengruppe (3.4) ist immer teilanrechenbar (§ 10 Abs. 4 HOAI).

Plant und/oder überwacht der Architekt/Planer die in dieser Kostengruppe enthaltenen Positionen fachlich, so hat er hierfür ein Anrecht auf ein separates Honorar.

[Edited by Christian Wolz on 19.10.2006 at 07:51 Uhr]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

19.10.2006 at 07:50 Uhr
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Kontrolla
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 19.10.2006
IP: Logged
icon Re: KG 3.4 in anrechenbaren Kosten

verstehe ich das richtig: wenn er 3.4. selber plant können die Kosten auch zu den voll anrechenbaren Kosten gezählt werden?

19.10.2006 at 08:00 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: KG 3.4 in anrechenbaren Kosten

Nein, die sind für die Planungsleistung nach Teil II HOAI immer nur anteilig ansetzbar. Er hat hier aber ein Anrecht auf ein zusätzliches Honorar für diese Fachplanung, evtl. aus anderen Teilen der HOAI (z. B. Teil IX bei technischer Ausrüstung).

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

19.10.2006 at 14:15 Uhr
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