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Käptn
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.11.2006
IP: Logged
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Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??
Hallo!
eine baufirma mit der wir mal ein paar grundrissplanungen gemacht haben, die aber nicht von erfolg gekrönt waren, hat quasi eigenmächtig einen kompletten bauantrag fertiggestellt, der so aber vom bauamt nicht akzeptiert werden wird.
die baufirma möchte nun 8.000€ für diesen bauantrag haben, den so keiner bestellt hat und der sogar mit wissen des erstellers so nicht akzeptiert werden wird vom bauamt.
Frage: Ist sowas ÜBERHAUPT berechnungsfähig wenn es nachweislich vom zuständigen Bauamtsleiter abgelehnt wurde/wird?
viele grüße, käptn
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08.11.2006 at 10:46 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??
Wenn Du nix unterschrieben hast-Glückwunsch;
ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag und das Honorar wird fällig bei Erfolg -mal kurz auf einen Nenner gebracht.
Wenn auch kein Bauträgervertrag von Dir unterschreiben wurde, musst Du noch 3-8 Wochen eisern die Nerven behalten, denn in der Regel geben die Baufirmen/Bauträger dann auf. Meist ist sowas nur eine Masche, dem -sorry- unwissenden Kunden erst mal Geld aus der Tasche zu ziehen.
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09.11.2006 at 13:34 Uhr |
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