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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??
Beitrag von Nachricht
Käptn
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.11.2006
IP: Logged
icon Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??

Hallo!

eine baufirma mit der wir mal ein paar grundrissplanungen gemacht haben, die aber nicht von erfolg gekrönt waren, hat quasi eigenmächtig einen kompletten bauantrag fertiggestellt, der so aber vom bauamt nicht akzeptiert werden wird.

die baufirma möchte nun 8.000€ für diesen bauantrag haben, den so keiner bestellt hat und der sogar mit wissen des erstellers so nicht akzeptiert werden wird vom bauamt.

Frage: Ist sowas ÜBERHAUPT berechnungsfähig wenn es nachweislich vom zuständigen Bauamtsleiter abgelehnt wurde/wird?

viele grüße, käptn

08.11.2006 at 10:46 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??

Wer hat denn als Bauherr den Bauantrag unterschrieben

09.11.2006 at 09:52 Uhr
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Käptn
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.11.2006
IP: Logged
icon Re: Re: Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??

quote:
C.Zeh wrote:
Wer hat denn als Bauherr den Bauantrag unterschrieben
Den bauantrag hat überhaupt niemand unterschrieben (und ich werde das natürlich auch nicht tun), der liegt halt jetzt mal einfach so vor.

Bei einem damaligen vorabgespräch (unter vorlage eben dieser entwürfe die jetzt basis des vorliegenden BA sind) mit dem zuständigen bauamtsleiter hat sich die baufirma (bzw der architekt) eine ziemlich eindeutige absage eingefangen was die chancen auf eine genehmigung angeht. Für den so vorliegenden bauantrag sind diverse freistellungen vom B-plan erforderlich, welche laut Bauamtsleiter "aus architektonischen und stadtebaulichen" gründen mit hoher wahrscheinlichkeit NICHT erteilt werden würden. Dies liegt zwar letztlich im ermessen des bauausschusses, welcher allerdings erheblich von der meinung des bauamtsleiters beeinflusst wird. (haben wir übrigens gestern in einer bauausschussitzung live erlebt ) Wenn der also im bauausschuss dagegen ist (und das hat er ja so klipp und klar angekündigt) müsste fast ein wunder geschehen, dass sich die mitglieder des BA (sind ja "laien" also normale bürger) trotzdem dafür entscheiden und die freistellungen erteilen. Somit kann man diesen bauantrag wohl als nicht genehmigungsfähig beurteilen.
09.11.2006 at 11:31 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??

Wenn Du nix unterschrieben hast-Glückwunsch;
ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag und das Honorar wird fällig bei Erfolg -mal kurz auf einen Nenner gebracht.
Wenn auch kein Bauträgervertrag von Dir unterschreiben wurde, musst Du noch 3-8 Wochen eisern die Nerven behalten, denn in der Regel geben die Baufirmen/Bauträger dann auf. Meist ist sowas nur eine Masche, dem -sorry- unwissenden Kunden erst mal Geld aus der Tasche zu ziehen.

09.11.2006 at 13:34 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Sind nicht genehmigungsfähige Planunsleistungen abrechenbar??
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