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travolta
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anrechb. Kosten § 10 Abs. 3 Vergünstigungen
Hallo!
Wir arbeiten gerade an einem Projekt, bei dem ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kosten durch Sponsoring-Leistungen von bauausführenden Unternehmen und Lieferern übernommen wird. Diese Leistungen gehören laut § 10 Abs. 3 mit zu den anrechenbaren Kosten - es gelten die ortsüblichen Preise. Nun zu meiner Frage: Werden diese Kosten auch in der Kostenschätzung/Kostenberechnug nach DIN 276 aufgeführt, oder nur in der Ermittlung der anrechenbaren Kosten? Viele Grüße, travolta
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10.12.2006 at 10:33 Uhr |
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travolta
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
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Re: anrechb. Kosten § 10 Abs. 3 Vergünstigungen
Hallo!
Hab es schon selbst begriffen. Ist natürlich in der DIN 276 unter 3.1.9 "Wiederverwendete Teile, Eigenleistung" geregelt. Sorry - erst denken (oder lesen), dann fragen...
travolta
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11.12.2006 at 10:40 Uhr |
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