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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Mindestsätze
Beitrag von Nachricht
GuidoS
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.12.2006
IP: Logged
icon Mindestsätze

Hallo,

in der HOAI steht in §4, dass sofern nichts schriftlich vereinbart wurde, die Mindestsätze anzusetzen sind. Gilt dies auch für die Stundensätze des Zeithonorars (§6)?
Kann ein Architekt laut HOAI für Fahrten Kilometergeld und zusätzlich den Zeitaufwand für die Fahrt in Rechnung stellen?

Vielen Dank für Antworten!

Guido

29.12.2006 at 20:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Mindestsätze

Guten Tag, Guido,

die Zeithonorarsätze in § 6 sind Mindest- und Höchstsätze; deshalb gilt auch für sie nach § 4 (4), dass die Mindestsätze vereinbart sind, wenn bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Man sollte deshalb bei jedem Angebot gleich für alle Eventualiäten seine Stundensätze mit angeben und diese somit "bei Auftragserteilung vereinbaren".

Zu Ihrer 2. Frage: wenn die Leistungen nach Zeithonorar vergütet werden, gelten auch die Reisezeiten als berechenbare Arbeitszeiten. Bei einem Honorar nach Tabellenwerten sind diese Aufwendungen dagegen mit dem berechneten Honorar abgegolten. Die Reisekosten sind unabhängig davon als Auslagenerstattung für ein Kfz, öff. Verkehrsmittel usw. gedacht und können zusätzlich abgerechnet werden, wenn dies nicht bei Auftragserteilung ganz oder teilweise ausgeschlossen wurde (siehe § 7 (1)).

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.12.2006 at 22:23 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Mindestsätze
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