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HOAI.de - Forum : Novellierung oder Abschaffung der HOAI? : § 24 anwendbar auf Freianlagen
Beitrag von Nachricht
BeaRömlein
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.01.2007
IP: Logged
icon § 24 anwendbar auf Freianlagen

Hallo,
ist es möglich § 24 auch auf Umbau und Modernisierung von Freianlagen anzuwenden, oder ist dies ausschließlich für Gebäude vorgesehen.
Ich bin Freiraumplanerin und soll Hofgelände und Straßenraum eines älteren Kirche/Pfarrhaus/Kindergartengeländes komplett neu überarbeiten.
Danke für Ihre Hinweise.
Gruß Bea Römlein

11.01.2007 at 10:22 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: § 24 anwendbar auf Freianlagen

Guten Tag, Frau Römlein,

nachdem Teil II HOAI, der die Freianlagen beinhaltet, Umbau- und Modernisierungszuschläge explizit nur für Gebäude vorsieht, dürfte der Ansatz des § 24 für Freianlagen schlecht möglich sein.

Die Frage ist allerdings, ob denn innerhalb der zu überplanenden Fläche Objekte zwingend bleiben müssen (auch Bäume etc.), dann ist hier der Ansatz von mitverarbeiteter Bausubstanz rechnerisch gerechtfertigt (zu heutigen Gestehungskosten versteht sich; die können bei großen Bäumen ganz schön teuer sein, denken Sie mal an die Kosten der Verpflanzung eines mehrjährigen Baums!).

Sie können ja mit dem Bauherrn vereinbaren, dass zur Berechnung der anrechenbaren Kosten mitverarbeiteter Bausubstanz anstelle eines Festbetrages ein Zuschlag auf die Neubaukosten in Höhe von x % vereinbart wird, dann haben Sie Ihren § 24-Zuschlag durch die Hintertür wieder eingeführt.... Korrekter wäre allerdings ein Festbetrag.

Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.01.2007 at 09:29 Uhr
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BeaRömlein
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.01.2007
IP: Logged
icon Re: Re: § 24 anwendbar auf Freianlagen

Vielen Dank Herr Doell für Ihre Hinweise,
es bestätigt meine Annahme!


Bea Römlein
Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur (FH)

[Edited by BeaRömlein on 12.01.2007 at 10:12 Uhr]

12.01.2007 at 10:08 Uhr
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