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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Grundlegende Fragen zur Honorarberechnung
Beitrag von Nachricht
Pit
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.01.2007
IP: Logged
icon Grundlegende Fragen zur Honorarberechnung

Hallo,
ich hätte da ein paar grundlegende Fragen.

1. Sind die Honorare in den Honorartafeln zu §17 Abs. 1 incl. Mwst?
2. Wenn Plankopien nach Nachweis berechnet werden wieviel % Nebenkosten muss ich noch erwarten? Ist die Fahrt des Architekten/Bauleiters (einfache Fahrt 20 km) zur Baustelle darin enthalten, oder wird sie gesondert abgerechnet?
3. Gibt es einen %Satz für die restlichen Baunebenkosten

Grüße
Pit

31.01.2007 at 12:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Grundlegende Fragen zur Honorarberechnung

Guten Tag Pit,

zu 1: nein, siehe § 9 HOAI.

zu 2: fragen Sie Ihren Planer, was er wie berechnen wird und bitten Sie ihn um eine Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten. Oder vereinbaren Sie die Lieferung von x Exemplaren und dafür und für alles andere zusammen y % des Honorars als Entgelt für Nebenkosten (für die meisten Planungsleistungen erfahrungsgemäß zwischen 2 und 7 %, bei der Örtlichen Bauüberwachung können auch mal bis zu 12 % oder mehr rauskommen, je nachdem, ob - bei großen Bauvorhaben - eine ständige Übernachtung des Bauüberwachers erforderlich ist, Verpflegungsmehraufwendungen mit zu vergüten sind, wieviel Fahrtkosten anfallen etc.).

In den Nebenkosten sind Fahrtkosten (km-Geld bzw. Bahnfahrtkarten) enthalten, wenn es so vereinbart ist. Die Reisezeit des Architekten selbst ist üblicherweise mit dem Honorar abgegolten (wenn nicht besondere Umstände - z.B. Lage des Projektortes weit weg vom Büro des Architekten - andere Vereinbarungen angemessen erscheinen lassen).

3. Kommt darauf an, welche Planungsleistungen Sie alles noch brauchen. Öffentliche Auftraggeber kalkulieren bei größeren Bauvorhaben gern in erster Näherung mit 10 bis 15% der Bausumme für Baunebenkosten insgesamt, je nachdem, was für Fachplaner man alles braucht. Bei kleineren Bauvorhaben sind die Prozentsätze wegen der Honorartabellendegresssion tendentiell etwas höher.

Nehmen Sie die folgenden Leistungen der Leistungsphase 1 ernst: in Teil II heißen sie "Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig", in Teil VII "Ermitteln des Leistungsumfangs und der erforderlichen Vorarbeiten, z.B. Baugrunduntersuchungen, Vermessungsleistungen, Immissionsschutz..."

Eigene Ergänzung: denken Sie auf jeden Fall an das gesamte Thema Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro, ggf. Lüftung etc.) nach Teil IX und Tragwerksplanung (Statik) nach Teil VIII, ggf. auch Freianlagen nachTeil II usw.

Ihr Planer muss Sie also beraten, welche anderen Fachplaner Sie wofür brauchen. Vielleicht empfiehlt er Ihnen auch schon konkrete Büros. Ansonsten schauen Sie in die Gelben Seiten oder ins Internet und rufen Sie bei Fachbüros an. An der Art, wie man mit Ihnen spricht, hören Sie oft schon, ob Sie dort so beraten oder weitervermittelt werden, wei Sie sich das vorstellen.

Lassen Sie sich von allen notwendigen Fachplanern Leistungs- und Honorarangebote unter Ansatz vorläufiger Kosten nennen, dann wissen Sie, welche Baunebenkosten im Planungsbereich etwa auf Sie zukommen (Reserven für Unvorhergesehenes von vornherein mit einplanen!).

Sonstige Baunebenkosten fallen oft im Finanzierungsbereich an, die sollten sie mit Ihrem Finanzierungsberater besprechen.

Tja, und dann ist die Frage, ob Sie Kraft, Zeit und Lust haben, sich um alle Bauherrenaufgaben selbst zu kümmern (und das kann nicht wenig von den genannten "Stoffen" kosten...) oder diese teilweise an einen Projektsteurerer zu vergeben (kostet weniger von den oben genannten Ressourcen, dafür wieder Geld).


Na, denn frohes Rechnen!

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.01.2007 at 13:35 Uhr
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