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FrozenBuffalo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 22.08.2002
IP: Logged
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Honorarforderung aus Sicht des Bauherren
Sehr geehrte Damen und Herren,
für ein geplantes Bauobjekt für nächstes Jahr wurde von uns ein Architekt eingeladen um dieses Projekt mit uns zu besprechen. Nachdem die Vorschläge ausgetauscht wurden, begab sich der Architekt nach draussen und hatte diverse Messungen (Maßband)genommen. Die Skizze wurde benötigt um von Baufirmen ein ca. Angebot einzuholen, um abzuschätzen ob wir uns dieses überhaupt leisten können.
Nach Angebotserstellung durch die Baufirma X wurde uns mitgeteilt das die Architektskosten im Angebot enhalten sind falls wir den Haus eigenen Architekten wählen. Dieser war auch bei der Angebotsübergabe bei uns und stellte fest, das der zuerst herangezogene Architekt falsch gemessen hatte und die Skizzen, eigentlich Wertlos sind.
Um Kosten zu sparen habe ich den zuerst kontaktierten Architekten gebeten mir eine Rechnung über die von Ihm entstandenen Kosten zu schreiben. Nach Erhalt dieser bin ich etwas geschockt, denn es sollen 4.000,-€ gezahlt werden für eine Skizze mit falschen Maß.
geschätzte Bausumme €133.000,-
Leistungsphasen 1-3
Kosten brutto 4.000,-
Nun sagen mir die Leistungphasen nichts. Einen schriftlichen Auftrag gibt es nicht.
Gerne bin ich bereit für getane Arbeit zu zahlen, aber nicht € 4.000,- wenn die Skizze auch noch falsch ist.
Ich bitte um Hilfestellung, da mir diese Rechnung für viel zu hoch angesetzt erscheint.
Vielen Dank
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22.08.2002 at 10:02 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Honorarforderung aus Sicht des Bauherren
Hallo FrozenBuffalo
zunächst das Ergebnis vorweg: Die Rechnung Ihres Architekten ist mit Sicherheit überhöht!
Die Leistungsphasen 1 bis 3 waren scheinbar nicht beauftragt - zuindest sind die entsprechenden Leistungen offenbar nicht erbracht und können schon deswegen nicht abgerechnet werden.
Die von Ihnen beschriebenen Arbeiten des Architekten wird man als (honorarfreie) Akquisition sehen können. Erst durch Ihre Aufforderung, eine Rechnung zu stellen, ist möglicherweise ein Vergütungsanspruch entstanden, da Sie damit zu erkennen geben, daß Sie die bisher geleitstete Arbeit nicht unentgeltlich erwartet haben.
Wenn Sie immer noch zahlen wollen - was ich für sehr fair halte - bieten Sie dem Architekten 50 Euro pro Arbeitsstunde inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer an. Ein paar Handskizzen für ein derart kleines Projekt und ein gemeinsames Gespräch dürften nicht länger als 20 Stunden, also höchstens 1.000 Euro wert sein.
Ob Sie wirklich den Architekten der Baufirma nehmen sollten, ist dann die andere Frage...
Gruß
Miky
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Miky
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28.08.2002 at 19:44 Uhr |
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jonas
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarforderung aus Sicht des Bauherren
In der Regel gehört eine solche Leistung zur Aquisition. Lesen Sie mehr dazu unter www.serienhaus.de
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08.01.2003 at 10:27 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Honorarforderung aus Sicht des Bauherren
quote: jonas wrote:
In der Regel gehört eine solche Leistung zur Aquisition. Lesen Sie mehr dazu unter www.serienhaus.de
... aber eben nur aus Sicht des Bauherrn
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Miky
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08.01.2003 at 19:39 Uhr |
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