|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
anle
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.02.2007
IP: Logged
|
Kosteneinsparung
Hallo.
Mein Architekt hat mir bei der Schlussrechnung eine Vergütung für Kosteneinsparung nach §5Abs 4a in Rechnung gestellt.
Von was geh ich da aus ?
Geplant waren ca. 8000€ (Kostenschätzung Architekt)
Der Architekt geht von einem Angebot aus 18000€.
realiesiert wurden nun doch ca 8000€
Da seh ich keine Kosteneinsparung.
Vielen Dank
Anle
|
09.02.2007 at 21:08 Uhr |
|
|
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Kosteneinsparung
Hallo Anle,
durch welche besonderen Leistungen hat der Architekt diese Kosteneinsparung denn erreicht?
War ein Erfolgshonorar im Vertrag vereinbart?
Könnten Sie die Situation eventuell etwas genauer beschreiben?
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|
10.02.2007 at 16:35 Uhr |
|
|
anle
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 09.02.2007
IP: Logged
|
Re: Kosteneinsparung
Es ging um eine Heizungsanlage.
Wir hatten eine Wärmepumpe + Lüftung + Kamin in betracht gezogen. Da kam allein die Wärmepumpe auf netto ca 18000€
Das war zuviel...
Jetzt haben wir eine Elektrodirektheizung +Lüftung + Kamin
Kosten für die Heizung ca. 8000€
Kosten Schätzung Architekt - ca 8000 für die Heizung ohne Lüftung und Kamin
Bei der Schätzung stand noch nicht fest was wir für eine Heizung einbauen.
Der Architekt hat nun ein Rechnung von ca 2000€ geschrieben.
Im Vertrag steht das ja auch so drin.
Aber geplant waren ja nur 8000€ für die Heizung und keine 18000€
Kann dre Architekt da von einem Angebot ausgehen. wo ich nichtmal ein vergleichs Angebot habe...
Gruss
Anle
[Edited by anle on 11.02.2007 at 16:14 Uhr]
[Edited by anle on 11.02.2007 at 16:15 Uhr]
[Edited by anle on 11.02.2007 at 16:15 Uhr]
|
10.02.2007 at 16:59 Uhr |
|
|
Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Kosteneinsparung
Wenn ich das richtig verstehe, beruht die Einsparung auf der Tatsache, dass Sie sich für eine andere Heizung als ursprünglich geplant entschieden haben. Wo liegt da die Leistung Ihres Architekten? Um sein Honorar nach § 5 Abs. 4a zu verdienen, muss er hier auch über die Grundleistung hinausgehende besondere Leistungen erbracht haben, die zu dieser Kostenreduzierung geführt haben.
Zu Ihrer Frage der Bezugsgröße lässt sich sagen, wenn Sie nicht vereinbart haben, welche Kostenermittlung als Ausgangssumme für die Ermittlung der Einsparung heranzuziehen ist, dürfen Sie sich darüber streiten. Eine verbindliche Regelung gibt es nicht.
Des weiteren bleibt die Frage offen, ob der Architekt überhaupt mit der Planung der Heizung beauftragt war. Dann steht ihm dafür zusätzlich ein separates Honorar nach Teil IX HOAI zu.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|
12.02.2007 at 12:49 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|